Kindergeld

farnow @, Montag, 14.05.2007 (vor 6653 Tagen)

Mein volljähriges Kind Michael (20) ist in der Ausbildung zum Bankkaufmann. Sein Ausbildungsort ist 69469 Weinheim wo er auch sein Hauptwohnsitz hat. Nun hat man mir das Kindergeld gestrichen bzw.ausgesetzt bis zur endgültigen Klärung der Einkünfte meines Kindes (Grenz 7680 €) z.Ende des Jahres.

Gibt es eine Möglichkeit weiterhin Kindergeld zu bekommen, wenn die Nebenwohnung (sein Zimmer!!) in der elterlichen Wohnung als Zweitwohnung gemeldet wird. Er zahlt dafür keine Miete.
(>> Höhere Werbungskosten bei Fahrten zwischen Elternhaus und Arbeitsstätte)
(>> keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsbesteuerung>>)

Mein Sohn fährt von seinem Hauptwohnsitz gelegentlich am Wochenende zu ins nach 78315 Radolfzell (Wäsche, Lebensmittel). Diese Betrteungskosten sind sehr hoch.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Kindergeld sicherstellen, zumal er nach Beendigung seiner zweijährigen 1.Ausbildung ein Studium aufnimmt und er weiterhin unterstützt werden muß und Unterhaltskosten anfallen.
Wichtig ist auch, daß er durch dieses Konstrukt nicht noch in die Steuerfalle (Zweitw.St.) tappt. Wer kann mir helfen!


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  • Kindergeld - farnow, 14.05.2007 [*]