In Bayern gehen die Uhren ganz anderst wie sonst in Deutschl

Butzmann Josef @, Freitag, 25.05.2007 (vor 6432 Tagen)

Nach meiner Feststellung werden in Bayern schon seit 1988 die Nebenwohnsitze neben den Erstwohnsitzen mit Schlüsselzuweisungen vom Bayerischen Fiananzausgleich bedacht. Das wirkt sich z.B. beim Nobelort "Oberstdorf" mit etwa 750.000.-- € Zuwendungen zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen für Erstwohnsitze - da dieselbe Gemeinde total - wie kaum eine andere mit 12000 Einwohner (Wahlberechtigte) überschuldet ist erhält diese noch pro Einwohner € 750.-- Schlüsselzuweisung aus dem Steueraufkommen des Landes Bayern. Bei den über 1800 Ferienwohnungen in Oberstdorf fällt nun dieser Kommune seit 2005 auch noch das Abzockrecht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu,- welche nochmals etwa € 700.000.- einbringen sollte. Zusätzlich erhebt man in Oberstdorf auch von den Abgezockten Nebenwohnsitz- Betroffenen eine Zwangskurtaxe für 50 Tage, das sind sodann für ein Ehepaar nochmals € 260.-- pro Jahr- egal ob die Wohnung an 5 oder 100 Tagen und Mehr genutzt wird. Es gibt allerdings sehr wenige ZWB. welche mehr als an 50 Tagen vor Ort verweilen können. Nur durch Vorlage einer notariell beglaubigten Aussage, man sei gar nie im Veranlagungszeitraum in Oberstdorf gewesen, bzw. man hätte die Ferienwohnung nicht benutzt, dann ist es u.U. möglich von der "Zwangskurtaxe" befreit zu werden!
Selbst wenn alle Richtersprüche von Verwaltungs- und Verfassungsgerichten die gesetzliche Rechtmäßigkeit dieser Abzocke bestätigen, so darf auch die Unabhängigkeit dieser Gerichte absolut in Frage gestellt werden.Denn wenn dieses als verkappte Vermögenssteuer nicht bestätigen möchte, so ist es aber doch eine ganz hinterlistige Abzocke einer kleinen wehrlosen Minderheit. Bei genauer Betrachtung sollte man mal laut darüber nachdenken, daß ein Erwerber einer Ferienwohnung nicht unbedingt ein reicher Prasser sein muß, es gibt hier sehr viele Betroffene welche inzwischen aus Verärgerung ihre Ferienwohnung einfach ganzjährig oder teilweise vermieten um die "Abzocke" entweder zu verringern oder ganz zu umgehen, ebenso viele haben Ihre Wohnung einfach mit sehr starker Erlöseinbuße verkauft- viele hoffen nun auch noch einen Käufer, der die Abzocke akzeptiert, zu finden- aber das dauert zum Teil sehr lange!
Die ganz große nicht akzeptable Misere besteht auch noch darin, dass nur Besitzer von Ferienwohnungen so unfähr abgezockt werden, hat jemand einen Luxus-Zweitwagen zu einem Preis - so hoch wie z.B. eine Fereinweohnung im Werte von etwa € 150 000.-- der wird nicht zusätzlich besteuer, der zahlt zwar auch wie für ein Erstfahrzeug die KFZ- Stauer- aber auch dier Besitzer einer Ferienwohnung zahlt sämtliche Steuern und Abgaben wie jeder Erstwohnsitzbesitzer auch, hat jemand sich zur Geldanlage Diamanten oder ein Wohnmobil für € 200 000.-- oder ein Spitzenreitpferd um über € 300 000, dann spricht keine Gesetzgeber von einer Aufwandsteuer so wie die Zwst. unzutreffend eingestuft wird.
Wenn Bundes- Landes- oder auch Kommunalpolitiker sich äußern, man würde ja nur die ZWB zur finanziellen Ausstattung und Unterhaltung bzw. Pflege der kommunalen öffentlichen Einrichtungen heranziehen, so darf die Frage erlaubt sein: Was zahlen denn die zahlreichen Wochenendgäste die z.B. das Allgäu ab Waltenhofen an fast allen Wochenenden mit über 60 000 Gästen ( gem behördl. Verkehrszählung sind es über 30 000 Fahrzeuge an vielen Wochenenden) wenn man nur 2 Personen pro Fahrzeug rechnet>
Sollten auch diese voll erfasst und mit einer Steuer belegt werden so würde man eher von einer gerechten Lastenverteilung diskutieren können aber nicht nur die abmelken, die an Ihre Immobilie gebunden sind.
In Oberstdorf bedauert man zwar im Rathaus, dass hierfür die gesetzlichen Möglichkeiten einfach fehlen würden- also könnte man die Empfehlung aussprechen führt eine Tagestouristensteuer von mindestens € 20.-/ Tag und Person ein, dann könnte man von gerechtem Ausgleich reden.
Sardinien hat reagiert und eine Touristensteuer eingeführt.

Inzwischen haben sich eine größere Anzahl unzufriedener Betroffene zu einer Vereinsgründung entschlossen und sind auch bereit über alle Instanzen zu klagen um einen Fall dieser Ungerechtigkeit zu erreichen

IG-Zwst
Postfach 1117
89258 Weißenhorn

E-Mail zwst@gmx.net

gez. Butzmann

In Bayern gehen die Uhren ganz anderst wie sonst in Deutschl

Christian @, Freitag, 25.05.2007 (vor 6432 Tagen) @ Butzmann Josef

Bei allem Verständnis für die Verärgerung über diese Steuer als solche und manche der damit verbundenen Randerscheinungen, wie z.B. die beklagte nicht vorhandene Unabhängigkeit der bayerischen Justiz, sehe ich im Kern keine Möglichkeit gegen die Zweitwohnungsteuer auf Ferienwohnungen mit Aussicht auf Erfolg zu klagen. Keines der oben genannten Argumente ist in meinen Augen geeignet, die Zulässigkeit dieser Steuer auch nur anzukratzen.
Da empfehle ich, einfach mal den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zu lesen, in dem die Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bestätigt und der Rahmen für die Erhebung einer solchen Steuer abgesteckt wird. Da bleibt nicht viel übrig, was eine erfolgreiche Klage zulässt.
Gem. BVerfG - und das ist nun Mal die höchste und letzte Instanz - gibt es keinen Zusammenhang zwischen Zweitwohnungsteuer und
- Schlüsselzuweisungen
- Kurtaxe
- der Nichtbesteuerung von Zweitwagen, Touristen (usw.)
Und warum eine Zweitwohnungsteuer, die nach den Vorgaben des BVerfG erhoben wird, keine (zulässige) Aufwandsteuer sein soll, erschließt sich mir auch nicht.
Allenfalls zwei Punkte versprechen bei Instanzen jenseits des Bayer. VGH Aussicht auf Erfolg. Wenn nämlich eine Kommune in ihrer Satzung
1. Die Festlegung, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung sein soll, in irgendeiner Form an das Melderecht geknüpft hat.
2. Eine Zweitwohnung im gleichen Gebäude wie die Erstwohnung von der Steuer freistellt.
In beiden Fällen lässt Artikel 3 Abs. 1 GG grüßen. Aber im Endeffekt geht das vermutlich aus wie 1983: Der Kläger bekommt Recht, die Kommune ändert die Satzung, die Zweitwohnungsteuer wird weiter fällig. Das war es dann.
Vielleicht tröstet es ein bisschen, dass dies durchaus nicht nur in Bayern so ist, sondern in vielen Bundesländern schon seit Jahrzehnten so gehandhabt wird und diesbezügliche Klagen allesamt gescheitert sind.
So anders gehen die Uhren in Bayern nun auch wieder nicht.
Noch Fragen>
Gruß