Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Hallo zusammen!
Wer hat die Muße und das Know-How, mir bei meinem "Fall" weiter zu helfen> Hab schon die halbe Website (die ich sehr gut finde!!) und Forum durchgelesen und das hat mir sehr geholfen, aber zu guter Letzt fehlt mir noch eine Info. Herzlichen Dank für kompetente Informationen im Voraus!!
Also folgendes:
Ich arbeite in A und will mit meinem Freund bald nach B ziehen, weil dieser dort eine Stelle antritt und wir eigentlich keine Wochenendbeziehung führen möchten. Meine Stelle in A reduziere ich nur, d.h. ich plane konkret, dass ich ca. 2-3 Mal im Monat von B nach A pendele, um in A blockmäßig für einige Tage zu arbeiten. Meine Wohnung in A würde ich behalten. Das war soweit der Plan..
In B haben wir nun eine Wohnung gefunden und ich bin im Mietvertrag zusammen mit meinem Freund als Mieter angegeben. Das hatte mir mein Steuerberater so geraten, weil ich sonst die sehr hohen Fahrtkosten von B nach A und zurück nicht von der Steuer absetzen könnte (Doppelte HHführung kommt ja nicht in Frage, weil ich aus privaten Gründen umziehe, nicht aus beruflichen).
Nun wird mir so langsam bewusst, was es mit dem Wohnsitzwechsel noch so alles auf sich hätte: ich müsste in A Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, hätte den ganzen Behördenkram mit An- und Ummeldung von mir und meinem PKW am Hals (ab 01.03.07 darf man nämlich den PKW nur noch am Erstwohnsitz anmelden), die PKW-Kosten sind in B höher als in A und eigentlich brauch ich mein Auto aber eher in A als in B, und und und.
Kurzum: Ich befürchte, dass da unterm Strich nicht mehr viel von der erwarteten Fahrtkostenerstattung durch das Finanzamt übrig bliebe und scheue -ehrlich gesagt- den Behördenkram...
Deshalb: Überlege ich nun, was wäre, wenn ich auf die Fahrtkostenerstattung verzichten würde und dann einfach in A wohnen bleibe wie gehabt und halt "Ab und zu" meinen Freund in B "besuche"> Müsste ich in diesem Fall, da ich ja im B-Mietvertrag genannt bin, mich dennoch in B beim Einwohnermeldeamt melden, B als Zweitwohnsitz angeben und damit die Zweitwohnsitzsteuer in B zahlen>> (was höher ausfallen würde, weil die Wohnung in B sehr viel teurer ist)
Wär super, wenn mir jemand daruf eine Antwort geben könnte.
Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
viele Fragen, auf die es vorläufig keine Antwort gibt, weil „A“ und „B“ nicht bekannt sind. Bei allem Verständnis für Datenschutz: Ohne die Satzungen von Stadt „A“ und „B“ zu kennen, lässt sich nichts zur dortigen Zweitwohnungsteuer sagen
Gruß
Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Hi Christian,
Sorry, dass ich die Städte nicht genannt hatte. Ich hatte da wohl aufgrund früherer Postings was mißverstanden..
Also "A" = Aachen
und "B" = Berlin ..
Gruß Zicklein
Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Ich gehe davon aus, dass der nach B ziehende Freund sich dort mit alleiniger Wohnung melden wird. Deine flexible Arbeitsgestaltung in A wird wohl dazu führen, dass Du Dich vorwiegend in B aufhalten wirst und Dich deswegen dort mit Haupt- und in A. mit Nebenwohnung melden musst. Sollten die Aufenthaltszeiten anders sein als von mir angenommen, wäre es umgekehrt. Die Konsequenzen (einschließlich ZWSt) hast Du richtig beschrieben.
Die Überlegung, auf die Fahrtkostenerstattung zu verzichten würde und in Aachen mit alleiniger Wohnung gemeldet zu bleiben, geht ja wohl an der Realität vorbei. Und was die Zweitwohnung angeht, bist Du zweifelsfrei Inhaberin von mehr als einer Wohnung, die Du auch beide für die persönliche Lebensführung nutzt. Das würde bei dieser angedachten Konstruktion wahrscheinlich kein Mensch merken, denn beide Städte heben auf das Melderecht ab. Aber gesetzeskonform ist es nicht, und ein Restrisiko (z.B. liebe Nachbarn) bleibt aber immer. Als alleinige Wohnung würde A für viele Dinge Dein Bezugspunkt bleiben (Pass, Personalausweis, Lohnsteuerkarte, Wahlen, Behördenschreiben usw.). Das kann ggf. auch ganz schön mühsam werden. ein ausstieg aus dem Berliner Mietvertrag wäre in diesem Fall zweckmäßig
Was die Kosten-/Nutzenrechnung angeht, müsstest Du selber genau nachrechnen - aber die Fahrtkostenerstattung dürfte beträchtlich sein. Was die genaue Berechnung angeht: B verlangt 5%, A 10% der Kaltmiete (das relativiert die in B u.U. höheren Mietkosten).
Eine Heirat würde vermutlich sämtliche Probleme lösen.
Noch Fragen>
Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Hi Christian!
Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Wir werden Dich zur Hochzeit einladen, sollten wir Deinem Rat folgen ok> 
Name im Mietvertrag genannt: Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Hallo Zicklein,
solltet ihr euch wirklich überlegen - aber nicht (nur) deswegen, weil die die Ehe (auch) ein Steuersparmodell ist.
Mit der Einladung vorsichtig - würde ich glatt annehmen. Berlin ist immer eine Reise wert und selbst Aachen würde ich ggf. in Kauf nehmen.
Gruß