Verfassungsbeschwerde

Butzmann Josef @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen)

Hallo Christian, auf Grund Ihres Kommentares sind Sie nicht ganz auf dem Laufenden, denn mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1191/07 geht es nicht um den BFH wie Sie es deuten, sondern es geht hiermit um das Eigentliche - die verkappte "Vermögenssteuer", den es ist allerhöchste Zeit, daß mal ein unabhängiges Organ diese Abzockorgie beendet, insbesondere die Bayerische "Gemeinheit" - sihe auch meine Stellungnahme -
In Bayern gehen die Uhren anderst als in Deutschland!!

Verfassungsbeschwerde

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Herr Butzmann,
dass in Bayern die Uhren anders gehen als im übrigen Deutschland ist mir schon lange bekannt - und oft ist es sogar ein mir persönlich sympathischer Zug.
Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer aber von einer „bayerischen Gemeinheit“ zu sprechen, geht entschieden zu weit. Wenn überhaupt, ist es eine baden-württembergische.
Nun war der Bezug auf den BFH das einzige, was ich auf der Web-Site des BdStZ gefunden habe und den habe ich zitiert. An meinem Kommentar/meiner Einschätzung der Erfolgsaussichten ändert sich nichts dadurch, dass nun auch ein Verfahren beim BVerfG anliegt.
Was mich aber interessieren würde:
Gegen welchen der ZWSt-Beschlüsse des Bayer. VGH richtet sich denn die Klage/Beschwerde nun> Gegen Tegernsee/Aschau oder Augsburg oder alle drei> Und welchen Inhalt hat sie> Wäre wichtig, denn Studierende/Auszubildende können sich an eine Klage/Beschwerde gegen Tegernsee/Aschau kaum anhängen. Und wer hat denn diese Klage/Beschwerde eingelegt, bzw. welches Rechtsanwaltsbüro führt sie> Und wie wird argumentiert, dass die ZWst keine Aufwand- sondern eine Vermögensteuer sei> Nur weil das BVerfG dazu bisher keine Aussage gemacht hat, bedeutet das noch lange nicht, dass hier eine Gleichartigkeit besteht - aber einen Versuch ist es ja wert. Hat das BVerfG diese Sache denn schon zur Entscheidung angenommen>
Würde mich alles brennend interessieren.
Gruß

Verfassungsbeschwerde

Butzmann Josef @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen) @ Christian

Lassen Sie mich bitte mal die "Bayerische-Gemeinheit" erläutern, denn schon in meinem ersten Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass nur in Bayern bei der Zuteilung von Schlüsselzuweisungen außer den Erstwohnsitzen auch die Nebenwohnsitze empfindlich sich positiv für die Orte mit vielen Nebenwohnsitzen auswirken. Wenn sodann sogar noch ein Bundesminister ( a. la.Seehofer) felsenfest behauptet, dieser ist leider oder Gott sei Dank nicht der Einzige Politiker der diese Unwahrheit behauptet,

>>>> Der Anlaß der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ist die Verteilung der Steuererträge.Dabei wurden bisher nur Personen mit Erstwohnsitz berücksichtigt.Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhielt die jeweilige Gemeinde kein Geld<<<<

Diese Aussage ist die volle Unwahrheit, amtliche Beweise hierfür sind in mehrfacher Form vorhanden.
Wenn jemand Dinge behauptet und derartige "Volksverdummung" propagiert, der muß sich auch gefallen lassen mal als eine "Gemeinheit" zu bezeichnen lassen.
Anbei überlasse ich Ihnen Schriftverkehr mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und auch die Stellungnahme des, in meinen Augen "ehrlichen" Bayerischen Finanzministers Prof. Dr.Kurt Faltlhauser.

Da auch Sie erkannt haben, dass das BVerfG. zur Thematik "Vermögenssteuer" noch keine eindeutige Entscheidung erbrachte, kann sich der Kläger absolut Chancen für eine genaueste Prüfung erhoffen.
Die Beschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1191/07 beim Bundesverfassungsgericht registriert.
Beschwerdebegründung ist ausschließlich Eigentum des Verfassers, aus diesem Grunde auch nicht für öffentliche Diskussionforen geeignet.
Wollen Sie von mir noch mehr in Erfahrung bringen, bin gerne bereit aus meinen gemachten Erfahrungen Infos weiterzugeben an alle Betroffenen, da kannich auch behaupten wie Seehofer:

Bei mir gehen sehr viele Infos ein, ich habe allerlei Material <<<<<<<

Gruß Butzmann

Verfassungsbeschwerde

Christian @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Herr Butzmann,
die Äußerungen von Politikern auf „bayerische Gemeinheit“ auf Bayern beschränken zu wollen, ist ziemlich eigenwillig. Da können andere Bundesländer leicht mithalten. :-D
Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Fremdenverkehrsgemeinden (und um die scheint es Ihnen ja zu gehen) auf die Ummeldung von Neben- in Hauptwohnungen spekulieren, halte ich das nicht für typisch. Das nehmen diese Kommunen sicherlich gerne in Kauf, ist aber nicht Zweck dieser Zweitwohnungsteuer. Für Großstädte sieht das allerdings anders aus - da wird man die Zweitwohnungsteuer aber kaum als Vermögensteuer bezeichnen können, wenn dort Personen besteuert werden sollen, die nicht einmal eine einzige Wohnung innehaben.

» Anbei überlasse ich Ihnen Schriftverkehr mit dem Herrn Bundesminister für
» Ernährung und Landwirtschaft und auch die Stellungnahme des, in meinen
» Augen "ehrlichen" Bayerischen Finanzministers Prof. Dr.Kurt Faltlhauser.

Warum geistiges Eigentum nicht für öffentliche Diskussionsforen geeignet sein soll, erschließt sich mir erst Mal nicht. Aber sei`s drum. :-( Ich hoffe nur, der geistige Eigentümer der Beschwerde hat berücksichtigt, dass bereits ein Bundesgericht zur Frage der Gleichartigkeit von Vermögens- und Zweitwohnungsteuer entschieden hat und diese Feststellung (natürlich nicht gleichartig) in seine Argumentation einbezogen. Ich bleibe dabei, viel Hoffnung habe ich da nicht.
Gruß

Verfassungsbeschwerde

Hannelore Gustav @, Freitag, 08.06.2007 (vor 7082 Tagen) @ Christian

Hallo zu diesem Thema sollte doch auch mal von entsprechenden "Spezialisten" ich kann es nicht beurteilen ob hier Verfassungsrechtler oder Bürgerrechtler zuständig sein könnten, gehe aber davon aus, dass auch von Seite div. Studenten welche ja auch unmittelbar davon betroffen sind und zwar in meinen Augen vollkommen zu Unrecht, denn Studenten können sich in den allerwenigsten Fällen zu den so genannten " Reichen" hählen lassen und aus diesem Grunde die irrsinnige Bezeichnung "Aufwandsteuer" vollkommen unpassend argumentiert wird, das sist bei der "Hundesteur" wesentlich eindeutiger geregelt als bei dieser "General-Abzock- Zweitwohnsitzsteuer". Wenn ich hier diesen Beitrag aus der Bayerischen Misere beobachte könnte man doch auch die Überlegung anstellen, angeregt von einem Bürgermeister in dessen Gemeinde keine Möglichkeit besteht diese Abzocke einzuführen, aber dieser gab mit den Denkanstoß wie folgt:

Wenn schon der bayerische Staat ( dereinzige in Deutschland) bei der Umverteilung der Finanzen - denn woher kommen denn die Einnahmen > (nur von den wahlberechtigen Bürgern mit Erstwohnsitz>) oder ist es eine Veruntreuung der aufgebrachten Mitteln > Wie - so läßt man in geregelter Form auch bei der Verteilung sowohl für Einheimische als auch für Nebenwohnsitze den Geldsegen ersprießen - könnte man da nicht auch ein Mitsprachemöglichkeit bei diesen Gemeinden - wie z. B. im Allgäu bei 12000 Einwohnern nebenbei noch 1800 Ferienwohnungen - wenn man pro Fewo noch 2 Personen als Eigentümer zu Grunde legen würde dann wären das ja 3600 u.U. stimmberechtigen amtlich anerkannten Nebenwohnsitzbürger für die ja auch die Kommune öffentliche Mittel beanspruchen kann>> Besteht denn hier ein Rechtsanspuch ohne jegliche Mitbestimmungsmöglichkeit>>> Hoffe auf entsprechende Überlegung ob dieser Gedankengang nicht auch ein ganz wichtiger Punkt sein könnte>>>

» (oh Entschuldigung - da habe ich mich u.U. falsch eingereiht hoffe es wird so auch erkennbar was ich wollte )
Grüße von Hannelore

Verfassungsbeschwerde

Christian @, Samstag, 09.06.2007 (vor 7081 Tagen) @ Hannelore Gustav

Liebe Hannelore,
ganz so schlimm ist es ja nun auch wieder nicht, dass man gleich Verfassungs- oder gar Bürgerrechtler bemühen muss. Obwohl das sicher interessant sein könnte.:-)
Viele Ferienwohnungen werden überhaupt nicht als „Erholungszweitwohnung“ für die persönliche Lebensführung genutzt und unterliegen folglich auch nicht der Zweitwohnungsteuer. Und mit dem Finanzausgleich haben „Erholungszweitwohnung“ von der ursprünglichen Absicht her auch nichts zu tun - auch wenn es da Überschneidungen geben mag. Aber die sind eher zufällig.
Warum das Wahlrecht nun wiederum von der Zahlung von Steuern abhängig sein soll, ist mir nicht so ganz klar. Den Zusammenhang hat es früher mal gegeben, aber diese Zeiten werden gerne als „vordemokratisch“ bezeichnet. Viele Bürgerrechtler, vor allem solche, die alles bestreiten, nur nicht ihren eigenen Lebensunterhalt, würden Sturm laufen, wenn nur Steuerzahler wahlberechtigt wären
Es macht auch wenig Sinn, sich an dem Begriff „Aufwandsteuer“ reiben zu wollen. Ddie könnte man, wenn man denn wollte, auf nahezu alles erheben, was durch seine bestimmungsgemäße Nutzung nicht verbraucht wird. Das können durchaus Dinge des alltäglichen Lebens sein, denn es ist nun mal keine „Luxussteuer“ (höchstrichterlich so entschieden, durch VG Schwein ausdrücklich bestätigt sowie durch den Bayer. VGH auch für den Freistaat Bayern genehmigt). Bei Verbrauchsgegenständen wäre es dann halt eine Verbrauchsteuer. Das Steuererfindungsrecht kann da durchaus nahezu grenzenlos werden.
Und was die gelobte Hundesteuer angeht: Warum muss ein Obdachloser Hundesteuer zahlen für das Halten eines Hundes (finanziell wertloser Mischling), während die reiche Witwe und Halterin von beliebig vielen Rassekatzen (finanziell hochwertig) steuerfrei bleibt> Ist das „Gerechtigkeit“> Nur weil ein Hund keine Katze ist> Beides sind schließlich vierbeinige Wirbeltiere, die in DEU nicht zu Zwecken der Fleischgewinnung gezüchtet und/oder geschlachtet werden dürfen. Die Notwendigkeit, die Zahl der Katzen in einer Stadt zu begrenzen, ist genau so gegeben wie dies bei Hunden der Fall ist. Auch die Verwendung finanzieller Mittel für den Zustand „Halten einer Katze“ kann erheblich sein.
Die Steuererhebung wird für viele Dinge oft auch nur deswegen unterlassen, weil es für den Ortsgesetzgeber nicht opportun ist. Das Erheben einer „Zweitwagensteuer“ würde z.B. vielen wahlberechtigten Bürgern sauer aufstoßen und vielleicht zu unliebsamen Reaktionen führen. Also lässt man die Finger davon.
Gruß:-)

Verfassungsbeschwerde

Butzmann Josef @, Mittwoch, 06.06.2007 (vor 7084 Tagen) @ Butzmann Josef

» Hallo Christian, auf Grund Ihres Kommentares sind Sie nicht ganz auf dem
» Laufenden, denn mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1191/07 geht es nicht um den
» BFH wie Sie es deuten, sondern es geht hiermit um das Eigentliche - die
» verkappte "Vermögenssteuer", den es ist allerhöchste Zeit, daß mal ein
» unabhängiges Organ diese Abzockorgie beendet, insbesondere die Bayerische
» "Gemeinheit" - sihe auch meine Stellungnahme -
» In Bayern gehen die Uhren anderst als in Deutschland!!