...von A nach B und dann nach C ..ist das OK ?

to_beXI @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 7083 Tagen)

Hallo zusammen, ich hoffe jemnad kann mir helfen...


Ich war in der Stadt A gemeldet (Einwohnermeldeamt)
Bin dann nach B gezogen ( zu meinen Eltern)
Habe mich dann bei B umgemeldet (hauptwohnsitz)
Nur arbeite ich aber in der Stadt C !
Halte mich 5 Tage in ein kleines Apartment auf.
Fahre dann Freitags wieder zurück nach B

Habe mich nun bei C auch angemeldet (Nebenwohnsitz).

Kann ich die Fahrtkosten später bei der Steuererklärung berücksichtigen. Was ist wenn ich ein Firmenwagen bekomme> Dann auch noch >

Danke!!

Gruss to_beXI

...von A nach B und dann nach C ..ist das OK ?

Christian @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 7083 Tagen) @ to_beXI

Die Meldung in C mit Nebenwohnung ist vermutlich falsch. So wie du das schreibst, hältst Du dich dort beruflich und damit wohl vorwiegend auf und musst (falls ledig und volljährig) dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sein. In B wäre die Meldung mit Nebenwohnung wohl richtig.
Ob Du in A noch mit Nebenwohnung gemeldet sein musst, kann ich nicht beurteilen, solltest Du überprüfen und ggf. sofort abmelden.
Wegen der Fragen zur Einkommensteuer (Fahrtkosten, Firmenwagen) bitte an einen Steuerberater ö.ä. wenden oder anderweitig schlau machen.
Noch Fragen
Gruß

...von A nach B und dann nach C ..ist das OK ?

to_beXI @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 7083 Tagen) @ Christian

Hallo,

danke für deine Antwort!

Ja, ich bin ledig und volljährig.
In C arbeite ich und in B "wohne" ich.
Ich kann auch nachweisen, das ich jeden Freitag bzw Montag zwischen B und C pendel... Die Wohnung/Miete läuft auch über die Firma...

In A brauche ich nichts mehr anmelden, da ich dort nichts mehr habe (wohnung /arbeit).

Liege ich da falsch>

Danke
Gruss Nico


» Die Meldung in C mit Nebenwohnung ist vermutlich falsch. So wie du das
» schreibst, hältst Du dich dort beruflich und damit wohl vorwiegend auf und
» musst (falls ledig und volljährig) dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung
» gemeldet sein. In B wäre die Meldung mit Nebenwohnung wohl richtig.
» Ob Du in A noch mit Nebenwohnung gemeldet sein musst, kann ich nicht
» beurteilen, solltest Du überprüfen und ggf. sofort abmelden.
» Wegen der Fragen zur Einkommensteuer (Fahrtkosten, Firmenwagen) bitte an
» einen Steuerberater ö.ä. wenden oder anderweitig schlau machen.
» Noch Fragen
» Gruß

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Christian @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 7083 Tagen) @ to_beXI

Hallo Nico,
ob Du mit A falsch liegst, weiß ich nicht. Du hast jedenfalls geschrieben, dass Du Dich von A kommend in B mit Hauptwohnung gemeldet hast. Wenn das so war, hast Du in A immer noch eeine Nebenwohnung. Das solltest Du auf jeden Fall nachprüfen.
Wenn Du Dich von Montag bist Freitag in C aufhältst, lebst und wohnst Du dort auch und hältst Dich dort vorwiegend auf. Damit hast Du Dich in C mit alleiniger Wohnung oder ggf. mit Hauptwohnung (B wird in diesem Fall Nebenwohnung) anzumelden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger besagt das Melderecht. Wer die Miete zahlt, ist dabei völlig egal.
Noch Fragen>
Gruß

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René ⌂ @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 7083 Tagen) @ to_beXI

Entschuldige: Was hat das Anliegen mit der Zweitwohnsitzsteuer zu tun>

Die Seite ist eine Plattform über bzw. je nach dem wie man es sehen mag auch gegen die ZWSt. Einerseits auf der politischen Ebene, andererseits wie man sich gegen diese fragwürdige Steuer wehren kann.

Sie stellt definitiv keine Plattform für klassische Steuerberatung.