Hilfeee... dringend

Christian @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6577 Tagen) @ lillymausi

es ist niemanden zu helfen, der glaubt, das Melderecht sei in das Belieben des einzelnen gestellt.
Wenn du nach Worms „umziehst“, gibt es melderechtlich mehrere Möglichkeiten, die von Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen abhängen. Dementsprechend hast Du Dich anzumelden. Mal im Meldegesetz des Landes Rheinland-Pfalz nachlesen (§§ 13 und 14). Diese rechtlichen Regelungen sind verbindlich und nicht irgendwelche „Vorhaben“ bezüglich des Wohnsitzes.
Falls Du dich melderechtskonform in Worms mit Nebenwohnung anzumelden hast, weiß ich nicht, ob die Stadt Worms dann eine Zweitwohnungabgabe (so nennt sich das in Worms) verlangt oder nicht. Denn derzeit dürfte die Stadt bei Deiner Konstellation einige Probleme haben, das das OVG R.-P. zumindest im Fall eines Studenten entschieden hat, dass man zwei Wohnungen innehaben muss, um zu einer derartigen Abgabe herangezogen werden zu können. Ist aber eigentlich gegenstandslos, weil ich vermute, dass Du dich in Worms entweder mit Haupt- oder alleiniger Wohnung anzumelden hast.
Wohnung im Sinne der Wormser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochgelegenheit sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist (was in Deinem Fall ja gegeben sein dürfte).
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Gruß


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