ZWS bei nichtoffizieller Trennung

crystal @, Montag, 11.06.2007 (vor 7081 Tagen)

Tag zusammen,
mein Mann ich wollen uns zwar nicht scheiden lassen- aber uns 5 Jahre räumlich trennen, allerdings ohne den Status "getrennt lebend". Das hat verschiedene Gründe- spielt ja hier keine Rolle.
Nun zieht mein Mann in den selben Vorort, der Kinder wegen.
Kann man eigentlich in diesem Fall ohne Probleme eine Zweitwohnung anmieten> Was sollte man da am Besten beim Amt angeben>
Vielen Dank schonmal im vorraus!

ZWS bei nichtoffizieller Trennung

Christian @, Montag, 11.06.2007 (vor 7080 Tagen) @ crystal

Hallo Crystal,
im melderechtlichen Sinn „nicht dauernd getrennt“ leben wollen, bedeutet, die eheliche Wohnung ist die Haupt-, die weitere Wohnung die Nebenwohnung.
Warum am gleichen Ort eine weitere Wohnung angemietet wird, geht niemanden etwas an, und es wird auch niemand fragen.
Wer mehr als eine Wohnung innehat (als Eigentümer oder Mieter) wird - sofern der Wohnort so was erhebt -, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen.
Noch Fragen>
Gruß

ZWS bei nichtoffizieller Trennung

crystal @, Dienstag, 12.06.2007 (vor 7080 Tagen) @ Christian

Guten Morgen,
danke Christian für die Antwort- genau das wollte ich wissen. In Dortmund werden wir um die ZWS nicht herumkommen, aber mir gings auch eher um die Frage ob wir mit unserer Regelung Probleme bekommen und das ist ja zum Glück nicht der Fall.

ZWS bei nichtoffizieller Trennung

Christian @, Dienstag, 12.06.2007 (vor 7080 Tagen) @ crystal

Hallo Crystal,
man könnte natürlich gegen die Dortmunder Satzung grundsätzlich klagen, denn dort wird keine Zweit- sondern eine Nebenwohnungsteuer erhoben. Aber bei Eurer Konstruktion gehe ich eher davon aus, dass Ruhe 1. Bürgerpflicht ist.;-)
Gruß

ZWS bei nichtoffizieller Trennung

crystal @, Dienstag, 12.06.2007 (vor 7080 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
womit du goldrichtig liegst, die Zeit der Klagen :-( ist für mindestens 5 Jahre vorbei! :-P
Danke nochmal! :-)