ZWS bei nichtoffizieller Trennung
Hallo Crystal,
im melderechtlichen Sinn „nicht dauernd getrennt“ leben wollen, bedeutet, die eheliche Wohnung ist die Haupt-, die weitere Wohnung die Nebenwohnung.
Warum am gleichen Ort eine weitere Wohnung angemietet wird, geht niemanden etwas an, und es wird auch niemand fragen.
Wer mehr als eine Wohnung innehat (als Eigentümer oder Mieter) wird - sofern der Wohnort so was erhebt -, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen.
Noch Fragen>
Gruß
gesamter Thread:
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
crystal,
11.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
Christian,
11.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
crystal,
12.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
Christian,
12.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung - crystal, 12.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
Christian,
12.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
crystal,
12.06.2007
- ZWS bei nichtoffizieller Trennung -
Christian,
11.06.2007