ZWS bei nichtoffizieller Trennung

Christian @, Montag, 11.06.2007 (vor 7080 Tagen) @ crystal

Hallo Crystal,
im melderechtlichen Sinn „nicht dauernd getrennt“ leben wollen, bedeutet, die eheliche Wohnung ist die Haupt-, die weitere Wohnung die Nebenwohnung.
Warum am gleichen Ort eine weitere Wohnung angemietet wird, geht niemanden etwas an, und es wird auch niemand fragen.
Wer mehr als eine Wohnung innehat (als Eigentümer oder Mieter) wird - sofern der Wohnort so was erhebt -, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen.
Noch Fragen>
Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion