ZWS Ferienhaus

Niels @, Donnerstag, 14.06.2007 (vor 6572 Tagen)

Hallo erstmal.

Habe gerade wieder den ZWS-Bescheid erhalten und mich maßlos geärgert.

Wir haben ein Ferienhaus an der Ostsee, das wir vermieten (und ca. 2 Wochen im Jahr selbst nutzen). Die erste Ungerechtigkeit nach meinem Empfinden ist, dass wir für alle nicht vermieteten Zeiten die ZWS zahlen müssen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Aufgrund der Entfernung (700km) und Berufstätigkeit ist eine häufigere Nutzung (z.B. an Wochenenden) ausgeschlossen. Diese Argumentation wird von der Gemeinde mit dem Argument, es könnten z.B. auch Freunde etc. nutzen abgelehnt. Stichhaltig>

Zweites Problem ist der Abgleich der Vermietungzeiten mit der Kurtaxerhebung bei den Gästen. Da wir unsere Gäste nicht "zwingen" die Kurtaxe zu bezahlen, kommt da nicht allzuviel zusammen. In der Einkommenssteuererklärung geben wir die Vermietungszeiten natürlich korrekt an. Könnte man anhand dieser Angaben rückwirkend eine Erstattung der ZWS erwirken>

Das dritte Ärgernis ist die Staffelung der ZWS, die einen ersten Nachlass ab 95 Tagen Vermietung und den maximalen bei 250 (ca., habe die Zahl im Moment nicht parat) ansetzt, was man in diesem Saisonbetrieb kaum erreichen wird.

Insgesamt fällt die ZWS jedenfalls desto höher aus, je weniger Mieteinnahmen da sind.

Soweit dieser Erfahrungsbericht mit kleinen Fragen.

Beste Grüße
Niels

ZWS Ferienhaus

Christian @, Donnerstag, 14.06.2007 (vor 6572 Tagen) @ Niels

Hallo Niels,
hilfreich wäre die Nennung der steuererhebenden Gemeinde, weil man dann die Satzung evtl. aus dem Netz ziehen kann. Sonst muss man zu viel Kaffesatz lesen.
Gruß
Christian

ZWS Ferienhaus

Niels @, Freitag, 15.06.2007 (vor 6572 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

die Satzung ist unter
http://stadt.gluecksburg.de/ortsrecht.html
zu finden. Habe sie mir gestern selbst nochmal durchgelesen. Was die Verfügbarkeit angeht, ist wohl kaum etwas zu machen.

Aber der Widersinn, dass ich bei der Einkommenssteuer alle Vermietungszeiten angebe, die selben Zeiten bei der ZWS aber nicht akzeptiert werden (wg. Abgleich mit den Kurtaxenabgaben) ist einfach unglaublich.

Bin sonst echt ein Schaf, was Steuern und Abgaben angeht, aber die ZWS treibt meinen Adrenalinspiegel hoch...

Danke für diese Seite.

Gruß,
Niels

ZWS Ferienhaus

Christian @, Sonntag, 17.06.2007 (vor 6569 Tagen) @ Niels

Hallo Niels,
Du hast schon Recht mit Deiner Einschätzung, dass der Satzung im wesentlichen nicht beizukommen ist. Andere Städte haben andere Berechnungsnormen und Staffelungen, aber das tut hier nichts zur Sache. Was in der Glücksburger Satzung steht, verträgt sich mit der ständigen Rechtsprechung.
Auch die Tatsache, dass die Stadt bezüglich der Wohnungsbelegung anscheinend an die Entrichtung der Kurtaxe anknüpft, dürfte nicht zu beanstanden sein. Die Kurtaxe ist eine Einnahmequelle der Stadt und sollte eine sichere und schnelle Bewertungsgrundlage für die Nutzung der Wohnung darstellen. Wird wohl jedes Gericht anerkennen.
Ich weiß nicht, wie in Glücksburg die Kurtaxe erfasst/erhoben wird, aber wenn die Vermietung der Wohnung bei der Einkommensteuer nicht mit der entrichteten Kurtaxe übereinstimmt, kommt mir das zumindest bedenklich vor. Bei der von Dir beschriebenen Differenz („Da wir unsere Gäste nicht "zwingen" die Kurtaxe zu bezahlen, kommt da nicht all zu viel zusammen. In der Einkommenssteuererklärung geben wir die Vermietungszeiten natürlich korrekt an.“) könnte man sich leicht in die Nesseln setzen.
Die Argumentation der Stadt, dass es nur auf die Verfügbarkeit für die persönliche Lebensführung ankommt, ist im Grunde stichhaltig und nicht zu beanstanden. Das lässt sich eigentlich nur ausschalten, wenn man die Vermietung einer Agentur o.ä. überträgt und vertraglich festhält, dass man keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Dann müsste - und wird wohl auch - die Stadt diese Wohnung als reine Kapitalanlage anerkennen und zweitwohnungsteuerfrei stellen. Hat Vor- und Nachteile, die Du selbst abwägen musst.
Noch Fragen>
Gruß

ZWS Ferienhaus

Niels @, Montag, 18.06.2007 (vor 6569 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen herzlichen Dank nochmals für Deine Mühe und die Bewertung, auch wenn sie mich - so rein monetär betrachtet - nicht weiterbringt.


» Ich weiß nicht, wie in Glücksburg die Kurtaxe erfasst/erhoben wird, aber
» wenn die Vermietung der Wohnung bei der Einkommensteuer nicht mit der
» entrichteten Kurtaxe übereinstimmt, kommt mir das zumindest bedenklich
» vor. Bei der von Dir beschriebenen Differenz („Da wir unsere Gäste
» nicht "zwingen" die Kurtaxe zu bezahlen, kommt da nicht all zu viel
» zusammen. In der Einkommenssteuererklärung geben wir die Vermietungszeiten
» natürlich korrekt an
.“) könnte man sich leicht in die Nesseln setzen.

Es gab da mal einen ausgehandelten Kompromiss zwischen meinen Eltern und der Gemeinde, dass der Kurtaxblock nur im Ferienhaus ausgelegt wird und dann die Anmeldung von den Gästen persönlich vorgenommen wird. Aber ja, ich muss mich da auch nochmal um Auffrischung kümmern. Mittlerweile muss ich dann wohl auch im Eigeninteresse wg. ZWS mich um das Eintreiben der Kurtaxe kümmern...


» Die Argumentation der Stadt, dass es nur auf die Verfügbarkeit für die
» persönliche Lebensführung ankommt, ist im Grunde stichhaltig und nicht zu
» beanstanden.

Hm, rein rechtlich vielleicht schon, aber aufgrund der konkreten Lebenssituation (die auch anhand von Zeitnachweisen etc. einfach zu belegen ist), die es uns gar nicht erlaubt, das Haus umfangreich zu nutzen, finde ich das doch aus persönlichem Empfinden heraus als ungerecht.

» Das lässt sich eigentlich nur ausschalten, wenn man die
» Vermietung einer Agentur o.ä. überträgt und vertraglich festhält, dass man
» keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Dann müsste - und wird wohl
» auch - die Stadt diese Wohnung als reine Kapitalanlage anerkennen und
» zweitwohnungsteuerfrei stellen. Hat Vor- und Nachteile, die Du selbst
» abwägen musst.

So eine Agentur arbeitet halt auch nicht umsonst. Und wenn man es - so pro forma - über einen Bekannten macht, wird der sicher vom Finanzamt nach seinen Einnahmen gefragt.

Hätte grundsätzlich sonst nichts gegen eine Agentur, da man sich dort ja gewisse Zeiten reservieren kann und das würde uns völlig ausreichen. Nur der persönliche Kontakt zu unseren -tlws. langjährigen - Gästen ist uns halt wichtig.

Danke nochmals,
Niels

ZWS Ferienhaus

Elfe @, Donnerstag, 28.06.2007 (vor 6559 Tagen) @ Niels

Hallo Niels,

wir haben ein Haus in der Nähe vom Bodensee und ärgern uns ebenso maßlos. Wir haben das Haus tatsächlich seit 2000 selbst als Zweitwohnsitz genutz, sind aber zum 31.03.07 "ausgezogen", wir vermieten das Haus nun. Trotzdem haben wir einen Zweitwohnsteuer-Bescheid erhalten. Wir haben Widerspruch eingelegt. Ich soll ich nun eine Anzeige in einer Tageszeitung wegen der Vermietung (eventuell Verkauf) vorlegen. Wer gibt heute noch Anzeigen auf>! -Reine Willkür- Unser Angebot steht im Internet und hängt an verschiedenen Schwarzen Brettern! Habe heute früh mal wieder einen Widerspruch geschrieben. Und ich bin auf eine interesante Seite im Netz gestossen, ich weiß nicht ob man hier einen Link reinsetzen darf, daher bei Google suchen nach juergen keitel, kommt gleich als erstes, im Verzeichnis gibt es "Zweitwohnsitzsteuer" hier stehen mehrere Urteile, wovon min. zwei auf Deine Situation zutreffen - gibt einen schönen Widerspruch - viel Glück ;-)

ZWS Ferienhaus

kadmos @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6528 Tagen) @ Elfe

Ich wäre sehr daran interessiert, vor dem EuGH eine Klage gegen die ZWST für Ferienhäuser zu erheben, wenn mir hier auch finanzielle Unterstützung gewährt würde - eine Kanzlei wäre bereits bereit (Dr. Terwiesche, Düsseldorf), zu einem akzeptablen Honorar (4000 €).
Eine Beschwerde vor dem BVerfG u. dem EGMR in Strasbourg ist leider nicht zur Entscheidung angenommen worden.
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