Verjährungsfrist für ZWS?

Suki @, Freitag, 15.06.2007 (vor 6423 Tagen)

Hi,
ich habe einen Bescheid über Zahlung einer Zweitwohnsitzsteuer erhalten. Demnach soll ich für den Zeitraum vom 1.1.- 28.2.2005 die Steuer nachzahlen. Hintergrund ist, dass ich seit 2003 in Köln wohne und bis zum 17.3.2005 dort nur einen Zweitwohnsitz hatte. Nun ist in Köln seit dem 1.1.2005 diese Steuer fällig. Habe mich dann schnell umgemeldet und da keine Forderungen der Stadt kamen, dachte ich für Januar und Februar nichts zahlen zu müssen. Jetzt- über 2 Jahre später- der Bescheid. Ist das rechtens> Zudem bin ich seit 2004 Student. Muss ich trotzdem zahlen>
Danke im Vorraus.
LG, Suki

Verjährungsfrist für ZWS?

Christian @, Sonntag, 17.06.2007 (vor 6421 Tagen) @ Suki

Hallo Suki,
die rückwirkende Besteuerung ist bis zu vier Jahren zulässig.:-(
Das einzige, was mich wundert, ist die Stadt Köln Deine Ummeldung von der Neben- zur Hauptwohnung anscheinend ohne jede Rückfrage hingenommen hat. Denn es war ja offensichtlich, dass sich entweder an Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen etwas geändert hatte oder Du bis zum/nach dem 17.3. falsch gemeldet warst/bist. Hat denn da wirklich keiner nachgehakt> Bisher habe ich immer nur gehört, das die Stadt Köln da 100% genau ist und auch alles haarklein wissen will.:-D
Noch Fragen>
Gruß

Verjährungsfrist für ZWS?

Suki @, Montag, 18.06.2007 (vor 6421 Tagen) @ Christian

Hi Christian,
es hat sich etwas an meinen Wohn- und Lebensverhältnissen geändert. Ich bin nicht mehr zwischen den Orten hin- und hergependelt. Es reichte der Stadt Köln, dies zu benennen.
Ist ja sehr schade(seufz) das ich das jetzt noch zahlen muss. Als Studentin habe ich da auch keine Erlassung> Ich habe gelesen, dass einige Studenten in anderen Städten dagegen geklagt haben, da sie ja nicht 2 Wohnsitze haben wegen des Luxuses, sondern dem Studienplatz.
LG,Suki