Verjährungsfrist für ZWS?

Christian @, Sonntag, 17.06.2007 (vor 6421 Tagen) @ Suki

Hallo Suki,
die rückwirkende Besteuerung ist bis zu vier Jahren zulässig.:-(
Das einzige, was mich wundert, ist die Stadt Köln Deine Ummeldung von der Neben- zur Hauptwohnung anscheinend ohne jede Rückfrage hingenommen hat. Denn es war ja offensichtlich, dass sich entweder an Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen etwas geändert hatte oder Du bis zum/nach dem 17.3. falsch gemeldet warst/bist. Hat denn da wirklich keiner nachgehakt> Bisher habe ich immer nur gehört, das die Stadt Köln da 100% genau ist und auch alles haarklein wissen will.:-D
Noch Fragen>
Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion