Verjährungsfrist für ZWS?
Hallo Suki,
die rückwirkende Besteuerung ist bis zu vier Jahren zulässig.
Das einzige, was mich wundert, ist die Stadt Köln Deine Ummeldung von der Neben- zur Hauptwohnung anscheinend ohne jede Rückfrage hingenommen hat. Denn es war ja offensichtlich, dass sich entweder an Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen etwas geändert hatte oder Du bis zum/nach dem 17.3. falsch gemeldet warst/bist. Hat denn da wirklich keiner nachgehakt> Bisher habe ich immer nur gehört, das die Stadt Köln da 100% genau ist und auch alles haarklein wissen will.
Noch Fragen>
Gruß
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Suki,
15.06.2007
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Christian,
17.06.2007
- Verjährungsfrist für ZWS? - Suki, 18.06.2007
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Christian,
17.06.2007