Hallo
die Frage, ob man eine Ehefrau von der Einkommensteuer absetzen kann, ist schon abschlägig beschieden - es geht weder als Werbungskosten noch als Sondeausgabe noch als außergewöhnliche Belastung . Dürfte für die Freundin ebenso gelten .
Ich probiere mal, diese aus Brauchtumssicht sehr interessante Frage auf die Reihe zu kriegen:
- Du hast bereits eine Wohnung in Berlin und bist dort mit alleiniger Wohnung gemeldet.
- Du mietest eine weitere Wohnung, die Du aber nicht selber nutzt, sondern Deiner spanischen Freundin überlässt, die sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung hat.
Wenn das so richtig ist, hat Deine spanische Freundin sich mit dieser Wohnung in Deutschland zu melden. Wenn sie keine weitere Wohnung in Deutschland hat, ist es melderechtlich ihre alleinige Wohnung. Dass Du Mieter der Wohnung bist, spielt melderechtlich keine Rolle. Wenn Du selbst dort nicht einziehst - besuchen kannst Du Deine Freundin so oft Du willst -, brauchst Du Dich nach dem Meldegesetz dort nicht mit Nebenwohnung zu melden.
Es gibt also nur zwei „alleinige Wohnungen“ und weit und breit keine Nebenwohnung, die als Zweitwohnung besteuert werden könnte. Eine Zweitwohnung ist nach Berliner Brauchtum eine Wohnung nur dann, wenn sie als Nebenwohnung „dient“, d.h. von einer Person bewohnt wird, die dort mit Nebenwohnung gemeldet ist oder sich dort mit Nebenwohnung zu melden hätte. Könnte sein, dass das Finanzamt irgendwann (wenn es vom Mietvertrag Wind bekommen sollte) nachfragt - aber bei o.a. Sachverhalt dürfte sich die Sache von alleine erledigen.
Oder zielten Deine Fragen in eine andere Richtung>
Gruß