Zweitwohnsitz Berlin-Berlin

prinzbinz @, Montag, 18.06.2007 (vor 6569 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Du hast es genau richtig interpretiert. Ich werde einen Untermietvertrag mit ihr schliessen, der ihr letztlich die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung überträgt.
Dann ist das ja eine recht bequeme Lösung für ein derartiges Problem. Was mir bei der Sache nicht schmeckt, ist der Umstand, ihr (EU-Bürgerin) keinen Mietvertrag zu gewähren, aber das gehört wohl in ein anderes Forum.

Besten Dank und Gruss -

prinzbinz


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