muss ich für 100% zahlen obwohl mir nur 50% gehören?

bernhard @, Freitag, 22.06.2007 (vor 7068 Tagen)

meine frau ist in bayern gemeldet und ich aus beruflichen gründen in einem anderen bundesland. in bayern gehören mir 50% des Hauses, der andere teil gehört meiner frau. natürlich will ich für meinen teil die zweitwohnsteuer zahlen. die stadt verlangt von mir aber für 100% des Hauses, weil ich den Teil meiner Frau auch betreten kann. ist das so richtig>

muss ich für 100% zahlen obwohl mir nur 50% gehören?

Christian @, Freitag, 22.06.2007 (vor 7068 Tagen) @ bernhard

Hallo Bernhard,
ich verstehe den Sachverhalt nicht.
1. Verheiratet, dauernd getrennt lebend oder nicht dauernd getrennt lebend>
2. Welche Wohnung ist für wen Neben-, welche Hauptwohnung.
3. Ohne Die Satzung zu kennen, lassen sich manche Fragen nicht beantworten. Welche Stadt verlangt die ZWSt>
Ansonsten, ZWSt in BY: Die Stadt kann machen, was sie will :-D - noch jedenfalls.
Gruß

muss ich für 100% zahlen obwohl mir nur 50% gehören?

Christian @, Dienstag, 31.07.2007 (vor 7030 Tagen) @ bernhard

Hallo Bernhard,

Mail hat mich leider erst heute erreicht. Vielleicht hilft die Antwort trotzdem noch

1. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Daraus ergibt sich, dass Ehepaare nur eine gemeinsame Hauptwohnung haben können.
2. Eine Erwerbszweitwohnung aus beruflichen Gründen bleibt bei Verheirateten steuerfrei.
2. „Innehaben“ ist nicht das Gleiche wie„Besitzen“ - die 100%-Forderung ist berechtigt und die Antwort der Stadt insofern richtig.

Noch Fragen>

Gruß