geerbtes Haus

clearcut @, Samstag, 23.06.2007 (vor 6757 Tagen)

Hallo, habe versucht für meinen Fall Antworten aus dem Forum zu sammeln - bin mir aber nicht sicher das Richtige gefunden zu haben. Deshalb hier die Situation:
Wir sind Rentner, verh. u. leben zusammen; bis Mitte 2006 waren wir beide mit Hpt-Wohnsitz in Köln gemeldet.
Nun hat meine Frau in 2006 das in einer Landgemeinde gelegene elterliche Haus geerbt und ihren Hpt-wohnsitz dorthin verlegt, weil sie sich übers Jahr um das Objekt kümmern muß und wg der dörflichen Bindung nunmehr dort ihren Lebensschwerpunkt sieht. Ebenso wurde der PKW dort zugelassen. Ich hingegen halte mich meist in unserer Kölner Wohnung auf und helfe hin u. wieder auf dem Land.
Frage: Ist eine solche Aufteilung des Wohnsitzes eines Ehepaares rechtlich korrekt> Es liegt nämlich eine diesbezüglihe Anfrage des FA vor, unsere aktuelle Lebenssituation mitzuteilen. Was steckt dahinter>
Danke für einen Rat.

geerbtes Haus

Christian @, Sonntag, 24.06.2007 (vor 6756 Tagen) @ clearcut

Hallo,
da wurde bei der Anmeldung und/oder Bestimmung der Hauptwohnung wohl ein Fehler gemacht.
Nicht dauernd getrennt lebende Verheirate haben eine gemeinsame Hauptwohnung. Ausnahmen davon sind im Melderecht nicht vorgesehen. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einzelnen spielt dabei keine Rolle. Die Hauptwohnung ist die nach rein quantitativer Betrachtung vorwiegend benutzte Wohnung.
Aus Sicht des FA ist die Meldung mit 2 verschiedenen Hauptwohnungen ein klarer Beweis für „dauerndes Getrenntleben“ - mit den einkommenssteuerrechtlichen Folgen. Was die Finanzgerichte wohl ebenso sehen dürften.
Gruß

geerbtes Haus

clearcut @, Sonntag, 15.07.2007 (vor 6734 Tagen) @ Christian

Christian, danke für die kompakte Antwort. Die Dinge haben sich inzwischen in meinem Sinne entwickelt: Hatte mich auch mit Anwalt darüber beraten und danach haben wir uns pers. zum FA Sachbearbeiter begeben. Völlig einsichtig, wurde die Anfrage als erledigt angesehen, da wir glaubhaft rüberbringen konnten, dass wir nach wie vor zus.leben, nur dass meine Frau wg des geerbten Fam-stammsitzes nunmehr ihren Schwerpunkt in der ländl. Gemeinde sieht und deshalb ihren Hpt-wohnsitz dorthin verlegt hat. Ist doch gut, odr>:-))))

geerbtes Haus

Christian @, Sonntag, 15.07.2007 (vor 6734 Tagen) @ clearcut

»Schön, dass das FA so „einsichtig“ war. Ob die Sache damit insgesamt „erledigt“ ist, bleibt abzuwarten. Denn bezüglich Zweitwohnungssteuer und Melderecht hat das FA nun mal keine Aktien und offensichtlich auch kein Interesse.
Der nächste Schritt ist wohl die Abfrage zur Zweitwohnung durch die Stadt Köln - die müsste eigentlich kommen. Das dürfte dann etwas zäher werden.
Gruß