Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???

Thomas81 @, Samstag, 23.06.2007 (vor 7067 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe gerade von meinen Eltern gehört, dass ich Post von der Stadt Kiel bekommen habe und die von mir die besagte Zweitwohnungssteuer haben wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich von dieser Steuer noch nie ein sterbens Wörtchen gehört.

Zu meiner Lage:
Ich bin zum 01.09.2006 nach Kiel gezogen, um dort meine Praxissemster abzuleisten. Mein Hauptwohnsitz ist in NRW und mein Nebenwohnsitz ist nun Kiel. Ich bin Student und wohne als Untermieter bei meiner Freundin, die ihren Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz in Kiel hat. Die Wohnung ist laut Mietvertrag 45 m² groß und ich bekomme kein Bafög. Für mein Praxissemester bekomme ich eine Aufwandsentschädigung von 400€ monatlich.

Jetzt meine Fragen:
1) Muss ich zahlen> (Sagt mir bitte das ich das nicht muss ;-) )
2)Wieviel muss ich zahlen>
Hierzu muss ich sagen, das ich schon versucht habe, das mit der Jahresrohmiete von 1964 mal 4,523 usw. zu verstehen. ICh hab mir auch schon die entsprechende Satzung in Kiel durchgelesen und fast nur Bahnhof verstanden.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Danke im Voraus.

Gruß Thomas

Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???

Christian @, Sonntag, 24.06.2007 (vor 7067 Tagen) @ Thomas81

Hallo Thomas,
die erste Frage ist, ob Du wirklich zwei steuerrechtliche Wohnsitze hast. Falls ja, ist die ZWSt auf jeden Fall fällig.
Oder sind mit den „Wohnsitzen“ die melderechtlichen Verhältnisse, also Haupt- und Nebenwohnung gemeint> Dann würdest Du Dich, rein zeitlich betrachtet, mehr in der Wohnung in NRW als in Kiel aufhalten und die Heranziehung zur ZWSt hängt von der Hauptwohnung ab. Laut Kieler Satzung musst Du bei Wohnungen innehaben.
Was die Höhe der ZWSt angeht, fehlt mir (und wohl auch Dir) die Messgröße „Jahresrohmiete“, um Genaueres sagen zu können.
Gruß

Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???

Thomas81 @, Sonntag, 24.06.2007 (vor 7066 Tagen) @ Christian

Hallo Chistian,
worin liegt denn der Unterschied zwischen zwei steuerrechtlichen Wohnsitzen und dem Haupt- und Nebenwohnsitz>
Im Prinzip habe ich ja keine zwei Wohnungen inne, sondern in NRW befindet sich mein Elternhaus und in Kiel wohne ich als Untermieter.
Also muss ich wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, keine ZWst zahlen. Oder>>>>
Gruß Thomas

Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???

Christian @, Montag, 25.06.2007 (vor 7065 Tagen) @ Thomas81

Hallo Thomas,
zwischen zwei steuerrechtlichen Wohnsitzen und dem (steuerrechtlichen) Haupt- und Nebenwohnsitz gibt es ersichtlich keinen Unterschied.
Haupt- und Nebenwohnung sind Begriffe aus dem Melderecht und haben mit der Wohnsitzfrage nur am Rande was zu tun. Da vermute ich, dass Du mit Nebenwohnung in Kiel nicht melderechtskonform gemeldet bist.
Ob Du zwei Wohnungen innehast oder nicht, kann ich auf Grund Deiner Angaben nicht beurteilen. Selbst dann ist die Frage, ob du die ZWSt zahlen musst oder nicht, immer noch nicht zu beantworten. Das hängt auch von der Stadt Kiel ab. Wenn Du die Steuererklärung ausgefüllt hast und einen Steuerbescheid bekommst, musst Du zahlen, es sei denn, Du beantragst beim Verwaltungsgericht die Aussetzung und bekommst Recht.
Gruss,

Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???

Thomas81 @, Montag, 25.06.2007 (vor 7065 Tagen) @ Christian

Danke für deine Antwort,

werd dann einfach mal abwarten was da so kommt und werde meine Erfahrungen berichten.

Gruß
Thomas

Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???

Thomas81 @, Dienstag, 26.06.2007 (vor 7064 Tagen) @ Thomas81

Hallo...,

Ich hab gerade mal mit der zuständigen Person telefoniert und ihremien Lage erklärt. Sie sagte, dass ich keine ZWst zahlen muss, da ich an meinem Erstwohnsitz (Elternhaus) kein Mieter bin bzw. kein Wohneigentum habe.

Also alles in Butter.

Gruß
Thomas