Student in Kiel. Muss ich auch zahlen???
Hallo Thomas,
die erste Frage ist, ob Du wirklich zwei steuerrechtliche Wohnsitze hast. Falls ja, ist die ZWSt auf jeden Fall fällig.
Oder sind mit den „Wohnsitzen“ die melderechtlichen Verhältnisse, also Haupt- und Nebenwohnung gemeint> Dann würdest Du Dich, rein zeitlich betrachtet, mehr in der Wohnung in NRW als in Kiel aufhalten und die Heranziehung zur ZWSt hängt von der Hauptwohnung ab. Laut Kieler Satzung musst Du bei Wohnungen innehaben.
Was die Höhe der ZWSt angeht, fehlt mir (und wohl auch Dir) die Messgröße „Jahresrohmiete“, um Genaueres sagen zu können.
Gruß
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Thomas81,
23.06.2007
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Christian,
24.06.2007
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Christian,
24.06.2007