Köln- Kinderzimmer = Wohnung innehaben?

pillepalle @, Donnerstag, 28.06.2007 (vor 6839 Tagen)

Hallo liebe Leute,

Erstmal großes Lob, super hilfreiches Forum.

Ich bin verwirrt bzgl. der ZWS in Köln, wenn man gemeldet ist bei den Eltern mit Nebenwohnung (Kinderzimmer).
Die Hauptwohnung liegt am Studienort in Witten.

In der Satzung der Stadt Köln heißt es: "Die Stadt Köln erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet".
Im Forum habe ich gelesen: "Die Stadt Köln hat gemerkt, dass man bei ihrer Satzung überhaupt keine Wohnung innehaben muss, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden - so will es zumindest das OVG NRW."

Muss ich also mit ZWS rechnen oder nicht>
Wenn ja, wie hoch wird die sein> Kinderzimmer hat 8qm.

Beste Grüße

Köln- Kinderzimmer = Wohnung innehaben?

Yvonne Winkler @, Montag, 02.07.2007 (vor 6835 Tagen) @ pillepalle

Klar muss man mit der Zweitwohnungsteuer rechnen. Es ist nur die Frage, ob man sich fügt.
Höhe> Entscheidend ist was vergleichbarer Wohnraum an Miete kosten würde.

YW