Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

dino @, Freitag, 29.06.2007 (vor 6523 Tagen)

Hallo bin neu hier und finde das Forum genial, gerade weil man bei den ganzen Steurfragen schnell überfordert wird.

Folgendes Problem.
Im Jahre 2003 habe ich in Köln eine Firma eröffnet und dieses Gewerbe in einer Wohnung ca. 100qm betrieben. In der Wohnung habe ich also gearbeitet und auch gelebt. Da meine berufliche Zukunft noch in den Sternen stand habe ich den Hauptwohnsitz beibehalten. Hauptwohnsitz (ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern ohne Mietzahlung und Kostgeld in Neunkirchen / Siegerland) und den Nebenwohnsitz dann in Köln angemeldet. Nach und nach hat man sich an die Stadt Köln gewöhnt und jetzt fahre ich nur noch alle paar Monate zurück in die alte Heimat. Allerdings habe ich es versäumt die Meldung mal sauber zu machen, sprich Hauptwohnsitz in Köln ohne weiteren Nebenwohnsitz.

Jedenfalls will die Stadt Köln jetzt Rückwirkend seit 2005 an 10% der Kaltmiete haben, sind dann mal locker 2000 EUR, schon heftig, da ich bis zu dem Schreiben nichts von der Steuerpflich wusste, sonst hätte ich das doch umgemeldet, auch steurlich habe ich dadurch keine Vorteile geltent gemacht.

Hab ihr einen Tipp für mich. Danke

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Butzmann Josef @, Samstag, 30.06.2007 (vor 6523 Tagen) @ dino

Ja das scheint mir relativ einfach zu sein, denn seit dem Jahre 2005 hat es doch mal eine Änderung der Zweitwohnungssteuer( die treffender als Abzocke bezeichnet werden sollte) ergeben und zwar beim Begriff: beruflicher Tätigkeit bedingt einer Befreiung. Es ist unwichtig wieviel der berufliche Erwerb einbringt, eine Nutzung für den privaten Bereich in der Nichterwerbssituation bleibt auch ohne Zwst.-Besteuerung.Jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht mit einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft, bedeutet Steuerbefreiung und auch Wegfall der Kurtaxe:-|(entnommen aus Erläuterungen eines vorsitzenden Richter am BFH als Honorarprofessor)

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Yvonne Winkler @, Sonntag, 01.07.2007 (vor 6521 Tagen) @ dino

Wie wäre es, wenn Sie zuerst mal Ihren melderechtlichen Status in Ordnung bringen>
Hauptwohnsitz in Köln und Nebenwohnsitz abmelden und das rückwirkend für die Zeit, für die es gilt>

Das wäre der 1.Akt

Gruß YW

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

dino @, Montag, 02.07.2007 (vor 6521 Tagen) @ Yvonne Winkler

Leider lässt sich im nachhinein bei mir die Nebenwohnung nicht mehr in eine Hauptwohnung ändern. Jetzt habe ich zwar alles sauber bei den Ämtern gemacht, aber rückwirken wollten die nicht ändern. Bei der ZWS sagen die mir, ohne einen gewerblichen Mietvertrag können die nichts machen, also sei ich steuerpflichtig, die Vermieterin kann mir auch nicht rückwirkend einen gewerblichen Vertrag daraus machen, weil ich dann für die ganzen Jahre MwSt. nachzahlen müsste und der Buchungsaufwand sei wohl zu groß dafür, was ich durchaus verstehen kann. Wie ist den die definition von gewerblicher Tätigkeit, wenn ich das oben richtig lese, reicht die Tätigkeit über einen längerern Zeitraum aus, aber wie schon geschrieben, ich habe auch dort hin und wieder geschlafen.

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Yvonne Winkler @, Montag, 02.07.2007 (vor 6520 Tagen) @ dino

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder man zahlt die Steuer und ärgert sich nicht weiter oder
man versucht den steinigen Weg mit Widerspruch und Klage.

Ist mühsam, ärgert möglicherweise, aber kann auch Spaß machen.

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

dino @, Dienstag, 03.07.2007 (vor 6519 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ich dachte man hätte die Möglichkeit auch ohne gewerblichen Mietvetrag etwas zu machen, dass allein die Gewebeanmeldung und vielleicht die Steuererklärung ausreichen, aber dann muss ich ja leider zahlen so wie es aussieht, bringt es mir auch nichts, dass die Wohnung bei meinen Eltern eigentlich nur aus einem Zimmer besteht. Wobei ich ja schon fast Hoffung hatte nach der Eläuterung von Butzmann Josef. Danke für eure Hilfe.

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Yvonne Winkler @, Dienstag, 03.07.2007 (vor 6519 Tagen) @ dino

Selbst wenn, käme allenfalls eine teilgewerbliche Geschichte dabei heraus. Probieren Sie es.
Zu der Kinderzimmergeschichte ist hier schon so viel geschrieben worden, die Argumente muss man sich nur raussuchen und den Widerspruch u.a damit begründen. Ich fürchte nur, dass es ohne Klage nicht abgehen wird und wenn man die nicht bereit ist zu führen, kann man es ganz lassen.
YW

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

dino @, Mittwoch, 04.07.2007 (vor 6518 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ich werde jetzt den Weg gehen und erstmal in dem Schreiben erklären, dass meine Zweitwohnung eigentlich keine Zweitwohnung ist, weil ich nur eine Inne habe, dann werde ich noch mit Gewerbennachweis auf meine gewerbliche Tätigkeit aufmerksam machen, mal sehen wie es weiter geht, danke für eure Tipps.

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 04.07.2007 (vor 6518 Tagen) @ dino

Genau so und dann bitte berichten, wie es weitergeht...

YW

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

dino @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6476 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Zusammen,
hier die Rückinfo, mein Schreiben, dass ich nicht zweitwohnungssteuerpflichitg bin wurde einfach von denen ignoriert, statt dessen wurde ich auf einen Steuersatz den Quadratmetern der Wohnung entsprechend festgesetzt. Tja, jetzt weiß ich nicht genau ob ich den steinigen Weg gehen soll oder nicht, was würdet ihr mir raten, habe ich überhaupt eine Chance> Danke

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Christian @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6476 Tagen) @ dino

»Hallo Dino,
da Yvonne in Urlaub ist, antworte ich Dir mal.
Die Reaktion der Stadt war zu erwarten. „Der Kämmerer braucht Geld!“
Ob Du vor dem Verwaltungsgericht Köln klagst oder nicht, ist einzig und allein Deine Entscheidung.
Was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG eindeutig festgelegt - nur scheint das keinen Menschen zu interessieren. Nach der Definition des BVerfG war Deine Nebenwohnung zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung. Die Kölner Satzung besteuert nicht das Innehaben von Zweitwohnungen, wie sie fälschlicherweise behauptet, sondern das Nutzen von Nebenwohnungen. Darauf würde ich in einer Klage ausschließlich abheben.
Das Problem dabei ist, dass die Verwaltungsgerichte in NRW das Kölner Vorgehen für zulässig halten und sich deswegen die Sache vermutlich etwas mühsam gestalten wird. Die „teilweise gewerbliche Nutzung der Wohnung“ macht die Sache nicht einfacher (sollte man deswegen gar nicht so hoch aufhängen). Einfach wird es bestimmt nicht, und mit einer Instanz ist das vermutlich nicht abgetan.
Meine persönliche Meinung: Ich würde klagen. Ganz einfach schon deswegen, weil es eine Frechheit ist, was Kommunen und Justiz da veranstalten. Da wären mir die Kosten zweitrangig. Gerade weil so viel Betroffene sich das gefallen lassen, erlauben sich die Kommunen immer mehr und ein Gericht kann sowieso entscheiden, was es für Recht erkennt. Die Kosten lassen sich senken, wenn man sich als Trittbrettfahrer an eine andere Klage anhängt und in der eigenen Klage das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in der „Trittbrettsache“ beantragt. Im Allgemeinen lassen sich Gerichte darauf ein. Müsste man halt ein Verfahren raussuchen, das Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen entspricht.
So eine Klage kannst Du alleine machen, da brauchst Du vorerst keinen Anwalt. Nur die Fristen müssen beachtet werden.
Noch Fragen>
Gruß

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

dino @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6476 Tagen) @ Christian

Hui, das ging ja schnell, Danke.
Ich bin Rechtschutzversichert, wäre das eine erste Anlaufstelle für mich oder lasse ich die aussen vor> Weiteres Problem was sich ergeben hat, meine Freundin war ebenfalls mit Nebenwohnsitz in Köln, gleiche Wohnung gemeldet, iregndwie haben wir die ganze Sache verpennt. Jedenfalls haben die das jetzt so festgelegt, dass die Gesamtwohnung aufgeteilt wurde in 3 Teile, einen Teil, den ich gewerblich genutzt habe, dafür fallen keine Steuern an und die anderen Teile gehen dann zu lasten meiner Freundin und mir. Auf eine Klage würde ich mich ja einlassen, aber das ist alles so verzwickt, weil jetzt meine Freundin da auch noch mit drin hängt und sie ebenfalls als Hauptwohnung nur das elterliche Zimmer hatte.

Zweitwohnsitzsteuer von Stadt Köln erhoben

Christian @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6476 Tagen) @ dino

Hallo Dino,
Rechtschutzversicherung kann man probieren. Klappt meist nicht, weil es um Verwaltungsrecht geht. Aber ein Anruf schadet bestimmt nicht.
Hat die Freundin auch einen Steuerbescheid bekommen> Ist sie für die Wohnung (noch) mit Nebenwohnung gemeldet> Hatte sie die Wohnung überhaupt inne (= gab es einen Miet-/Untermietvertrag)> Wenn sie in der der/über die Wohnung keine rechtliche Befugnis hatte und mit Hauptwohnung bei ihren Eltern gemeldet war, hatte sie überhaupt keine Wohnung inne - wäre nach der Kölner Satzung aber dennoch zweitwohnungsteuerpfichtig. Ggf. müsste sie auch klagen (sinngemäß wie bei Dir).
Gruß