Sind zwei Wohnungen ein Luxus?

Ronny, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6974 Tagen)

Letztendlich habe ich ein paar Sinnprobleme mit der Zweitwohnungssteuer. Und zwar wird sie als Luxussteuer betrachtet, wenn sich jemand zwei Wohnungen leisten kann. Nun die meisten Arbeiter legen sich doch aber diese Wohung zu, weil sich die Kosten für das Fahren dadurch reduzieren. Also sparen sie dadurch letztendlich. Womit ein Pendler der ständig fahren würde, ja theoretisch, sich (wenn man das »sich Fahrtkosten leisten« als Luxus bezeichnet) mehr Luxus leisten könnte.

Also ist meiner Meinung nach die Steuererhebung nicht ganz Konform mit dem eigentlichen Sinn. Ich denke mir diese Steuer wäre für Leute gedacht die sich aus Spaß Ferienwohungen halten.

Ich bin gespannt wann dann noch die Meldegesetze sich ändern, ala Bayern wo der Arbeitsplatz ist, ist die Hauptwohung und nicht mehr wo man die meiste Zeit verbringt.

Gruß
Ronny

Sind zwei Wohnungen ein Luxus?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6974 Tagen) @ Ronny

Hallo Ronny,

Deinen »Sinnproblemen« geht zur Zeit das Bundesverfassungsgericht nach (s.o.). Nach letzten Infos aus Karlsruhe soll noch anno 2005 eine Entscheidung fallen. Schaun mer mal.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller

Sind zwei Wohnungen ein Luxus?

Vwvfg81, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6974 Tagen) @ Thomas Weihermüller

dann hoffen wir mal, dass dies noch vor der Einführung in manchen Städten zum 01. Jan. 2006 ist. Nur, bis das Urteil dann rechtskräftig ist dauert es ja auch noch. Ich persönlich habe mich sofort an meinem Studienort zum Hauptwohnsitz gemeldet, zwar nicht aufgrund irgendwelcher Prämien o.ä., jedoch aufgrund der Tatsache, dass ich aufgrund der Anzahl der Vorlesungen die meiste Zeit dort verbringen MUSS und demnach auch dort meinen Erstwohnsitz anmelden MUSS um Gesetzeskonform zu bleiben ;-) Sich nirgendwo zu melden ist sicher keine Lösung! Der Zweitwohnsitz ist weiterhin bei meinen Eltern. Hinsichtlich des Kindergeldes gab es bis jetzt keinerlei Probleme....
Ich denke, wenn man anfängt auf eigenen Füßen zu stehen, ist es durchaus angebracht den Erstwohnsitz an dem Ort anzumelden, wo man sich tatsächlich die meiste Zeit aufhält. Ganz gleich ob das bei notorichen Wochenendfahrern bei den Eltern sein mag oder bei unabhängigkeits-liebenden der Studienort...
Naja, ich bin jedenfalls, allein schon studienbedingt, gespannt wie das Urteil ausfallen mag.
Lob an René für diese Seite, ziemlich informativ ohne verstaubt zu wirken!!!