Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?

thelaphroaig @, Dienstag, 10.07.2007 (vor 6502 Tagen)

Liebe Leidensgenosse,

meine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer dreht sich im Grunde um den Begriff "eine Wohnung inne haben".

Kurz zum Sachverhalt:
Seit Dezember 2001 wohnte ich aus beruflichen Gründen zeitweise in Köln und habe mich dort mit Zweitwohnsitz angemeldet.
Im Februar 2005 habe ich die Wohnung zum 31.05.05 gekündigt. (Früher ging wegen der Kündigungsfrist nicht)
Aus der Wohnung bin ich am 22.04.05 ausgezogen und habe mich am 13.05.2005 abgemeldet. Die Wohnung habe ich am 24.05.05 an meinen Vermieter wieder übergeben.
Ende 2005 habe ich dann die Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer zugeschickt bekommen und auch ausgefüllt abgegeben.

Anfang 2006 erhielt ich den Bescheid.
Besteuerungszeitraum ist laut diesem Bescheid Januar bis Mai 2005.

Ich habe mich daraufhin ziemlich darüber geärgert, das ich diese sinnlose Steuer auch noch für einen Zeitraum bezahlen soll in dem ich mich nicht in Köln aufgehalten habe bzw. die von mir angemietete Wohnung sowieso vollkommen leer stand.

Ich habe dann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und mich auf die FAQ´s auf der Homepage derStadt Köln bezogen:

Muss die Steuer für das ganze Jahr gezahlt werden, auch wenn die Zweitwohnung nur wenige Monate genutzt wurde >

Die Stadt Köln erhebt die Zweitwohnungssteuer nur für volle, nicht aber für angefangene Monate. Wenn jemand beispielsweise am 26. Januar 2005 in eine Zweitwohnung einzieht und am 15. April wieder auszieht, besteht eine Steuerpflicht nur für die Monate Februar und März.

Mein Einspruch wurde mittlerweile als unbegründet zurückgewiesen. Ich zitiere mal die Stelle April und Mai 2005 betreffend:
...Hiernach ist Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung...innehat.
Diese Vorschrift greift in ihrem Fall, soweit die Monate April und Mai 2005 betroffen sind, da Sie in diesem Zeitraum nach den mietrechtlichen Verhältnissen Inhaber einer Zweitwohnung waren.
Hieraus begründet sich Ihre Steuerpflicht für den Zeitraum vom 01.04.2005 bis 31.05.2005. Dieser stehen die melderechtlichen Verhältnisse sowie darüber hinaus auch nicht entgegen, wenn Sie die Wohnung in diesem Zeitraum nicht oder nur selten genutzt haben sollten...

Meine Frage ist nun:
Habe ich die Wohnung wirklich "inne gehabt", nur weil ich noch Mieter war> Auch wenn ich schon ausgezogen und abgemeldet war>
Habe jetzt unheimlich viel geschrieben, ich hoffe jemand kann mir helfen.

Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?

Christian @, Dienstag, 10.07.2007 (vor 6502 Tagen) @ thelaphroaig

Bin zwar kein Leidensgenosse, aber das Kölner Brauchtum bei der "Zweitwohnungsteuer" ist mir sattsam bekannt. Deine Variante kannte ich aber bisher noch nicht und hätte sie auch nicht für möglich gehalten.
Vom Prinzip her haben die Kölner ja Recht, wenn sie behaupten, Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer sei das Innhaben einer Zweitwohnung. Aber darum geht es in ihrer Satzung ja nicht, und die ist in diesem Fall ausschlaggebend.
Auf das Innehaben einer Wohnung kommt es bei der Kölner Satzung überhaupt nicht an. Es geht da ausschließlich um das Nutzen einer Nebenwohnung. Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bewirkt das Ende der Beurteilung als „Zweitwohnung“. Die Nutzung der Wohnung endet damit Eine Wohnung, die nicht genutzt wird, ist nach der Kölner Definition aber keine Wohnung. Da hilft ihnen auch ihr schöner § 2 Absatz 1 c)
„ (1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die

c) jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat.“
nicht viel weiter, den sie bei der Abfassung des Widerspruchs wahrscheinlich im Hinterkopf hatten. Denn im Sinne des Absatzes 3 ist „Wohnung im Sinne dieser Satzung“ jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen BENUTZT wird. Danach ist die Nebenwohnungsteuer für den Monat Mai auf jeden Fall unberechtigt, da die Wohnung am 13.05.2005 als Nebenwohnung abgemeldet und somit nachweislich nicht mehr genutzt wurde.
Da der Widerspruch aber als unbegründet abgewiesen wurde, bleibt nur noch die Möglichkeit, vor dem VG Köln zu klagen (gegen die Steuer für Monat Mai), wenn Du das Geld wieder kriegen willst - sonst gehört es der Stadt Köln.
Man könnte natürlich auch gegen die gesamte Veranlagung der Kölner vom 1.1. bis 31.5.05 klagen. Denn nach bundesdeutschem Brauchtum dürfen bei einer Aufwandsteuer z. B. der Personenstand, das Alter und die Herkunft des Steuersubjekts keine Rolle spielen. Es darf auch nicht auf den Zweck des Nutzens einer Nebenwohnung ankommen. Allein entscheidend ist einzig und allein dass mit einer Aufwandsteuer die zum Ausdruck gebrachte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts getroffen werden soll. Dies ist aber bei der Kölner Satzung eindeutig nicht der Fall, was den Schluss nahe legt, dass es sich hier nicht um eine Aufwandsteuer handelt.
Wie das VG Köln dann entscheidet, steht in den Sternen, die am Firmament des Rechts so strahlend leuchten.
Übrigens: Sinnlos ist die Steuer nicht - sie soll schließlich dazu beitragen, dass Köln endlich Millionenstadt wird und - vielleicht auch - ein bisschen den Stadtsäckel füllen.
Noch Fragen>
Gruß

Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?

thelaphroaig @, Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6501 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für deine Antwort.
So weit war ich in die Satzung noch gar nicht eingestiegen. Danke für den Hinweis.
Der Widerspruchsbescheid ist insofern ein abartiger Witz, da die Formulierung:

Dieser (der Steuerpflicht) stehen die melderechtlichen Verhältnisse sowie darüber hinaus auch nicht entgegen, wenn Sie die Wohnung in diesem Zeitraum nicht oder nur selten genutzt haben sollten.

im krassen Widerspruch zur eigenen Satzung der Stadt Köln steht:

Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Die Behauptung es wäre egal ob ich die Wohnung genutzt habe oder nicht ist glatt gelogen.

Ich frage mich nur wieso die das machen > Es geht bei den in Rede stehenden 1-2 Monaten um keinen hohen Geldbetrag. Ich lasse mich nur ungern veräppeln.
Bleibt mir tatsächlich nur eine Klage >

Köln, Zweitwohnsitzsteuer für nicht genutzte Wohnung ?

Christian @, Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6501 Tagen) @ thelaphroaig

Hallo,
wenn ein Widerspruch zurückgewiesen wurde, bleibt nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn man zu seinem Recht kommen will.
Warum das Kassen- und Steueramt Köln sich so verhält, weiß ich auch nicht. Da hilft nur Kaffeesatzlesen. Wenn ich gehässig wäre, würde ich sagen, Gier frisst Hirn.
Am wahrscheinlichsten ist für mich noch die Haltung: Wir lehnen ab. Wegen der paar Kröten wird schon keiner klagen. Und vielleicht kommen wir vor Gericht sogar damit durch. Ganz auszuschließen ist das nämlich auch nicht.
Klagen oder nicht klagen, ist hier die Frage, die nur Du für Dich entscheiden kannst. Ich weiß, was ich tun würde. Das Geld für eine Klage ist allemal gut angelegt.
Noch Fragen>
Gruß