Anschrift bei Haupt oder Zweitwohnsitz?
Hallo miteinander,
befinde mich gerade in der klassischen Situation das ich für meinen ersten Beruf einen neuen Wohnsitz angemeldet habe, sprich Hauptwohnsitz-> JOB, Nebenwohnsitz-> Heimat.
Habe mich auch schon ausführlich informiert und mit der Materie vertraut gemacht. Allerdings ist mir eine Frage noch offengeblieben:
Ist es legitim generell seinen zweitwohnsitz als offizielle postanschrift beizubehalten, oder gibt es institutionen z.B. Ämter bei denen als Anschrift eben der Hauptwohnsitz angegeben werden muss>
Danke für eure Antworten.