Anschrift bei Haupt oder Zweitwohnsitz?

loxodan @, Mittwoch, 18.07.2007 (vor 7042 Tagen)

Hallo miteinander,
befinde mich gerade in der klassischen Situation das ich für meinen ersten Beruf einen neuen Wohnsitz angemeldet habe, sprich Hauptwohnsitz-> JOB, Nebenwohnsitz-> Heimat.
Habe mich auch schon ausführlich informiert und mit der Materie vertraut gemacht. Allerdings ist mir eine Frage noch offengeblieben:
Ist es legitim generell seinen zweitwohnsitz als offizielle postanschrift beizubehalten, oder gibt es institutionen z.B. Ämter bei denen als Anschrift eben der Hauptwohnsitz angegeben werden muss>

Danke für eure Antworten.

Anschrift bei Haupt oder Zweitwohnsitz?

Christian @, Mittwoch, 18.07.2007 (vor 7042 Tagen) @ loxodan

Hallo,
wenn überhaupt geht es um Neben- und Hauptwohnung. Hat aber - wie das ganze Melderecht - mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun.:-P :-D :-|
Amtliche Schreiben, Wahlbenachrichtigungen, Kfz-Steuer usw. gehen üblicherweise an die Anschrift der Hauptwohnung.
Die Angabe der Hauptwohnung ist bei Ämtern obligatorisch (steht schließlich auch im Personalausweis) bzw. erfolgt bei Abfragen (z.B., bei Bußgeldern wg. einer Verkehrsordnungswidrigkeit) automatisch. Die Angabe der Nebenwohnung als offizielle Postanschrift ist legal - aber wem willst Du die angeben> Allen theoretisch denkbaren Behörden> Idee scheitert an der praktischen Durchführung.
Gruß
.