Anschrift bei Haupt oder Zweitwohnsitz?

Christian @, Mittwoch, 18.07.2007 (vor 6490 Tagen) @ loxodan

Hallo,
wenn überhaupt geht es um Neben- und Hauptwohnung. Hat aber - wie das ganze Melderecht - mit der Zweitwohnungsteuer nichts zu tun.:-P :-D :-|
Amtliche Schreiben, Wahlbenachrichtigungen, Kfz-Steuer usw. gehen üblicherweise an die Anschrift der Hauptwohnung.
Die Angabe der Hauptwohnung ist bei Ämtern obligatorisch (steht schließlich auch im Personalausweis) bzw. erfolgt bei Abfragen (z.B., bei Bußgeldern wg. einer Verkehrsordnungswidrigkeit) automatisch. Die Angabe der Nebenwohnung als offizielle Postanschrift ist legal - aber wem willst Du die angeben> Allen theoretisch denkbaren Behörden> Idee scheitert an der praktischen Durchführung.
Gruß
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