Urteile
» » ich habe in Augsburg studiert (Zweitwohnsitz) und mein Hauptwohnsitz war
» bei meinen Eltern.
» »
» » Gibt es irgendwelche Möglichkeiten sich auf Urteile zu berufen und von
» der Zahlung der Steuer befreit zu werden>
»
» Du hast studiert> Rückwirkend geht ohnehin nicht viel. Du hast ja
» schließlich Widerspruchsfristen.
D.h. ich habe noch nicht bezahlt sondern habe erst vor ein paar Tagen den Bescheid bekommen für die Zeit letzter Jahr in der mein Studium noch lief.
Gibt es eine Möglichkeit>
Danke vorab.
MfG
Binder
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