Nebenwohnung im Elternhaus

MK @, Dienstag, 24.07.2007 (vor 6385 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich wohne seit 4 Jahren in Düsseldorf. Seit November 2006 habe ich eine Stelle in Dortmund. Mein Arbeitgeber hat mir einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Um nicht jeden Tag von Düsseldorf nach Dortmund und zurück fahren zu müssen übernachte ich mehrmals die Woche in Dortmund im Haus meiner Eltern. Dort habe ich ein Schlafzimmer. Obwohl ich die Strecke DO-Düsseldorf nicht jeden Tag fahre und zudem sehr häufig auf Geschäftsreisen in Asien bin, wurde mein Gehalt extrem gekürzt, da die Fahrtkosten an allen Arbeitstagen angerechnet wurden. Damit mein Gehalt durch die Fahrtkosten nicht unberechtigt so stark gekürzt wird, hat mein Steuerberater mir empfohlen das Zimmer im Haus meiner Eltern (befindet sich in einer Souterain Einliegerwohung mit eigenem Eingang) als Zweitwohnsitz zu melden. Die gesamte Wohnfläche beträgt 50 qm. Ich bewohne allerdings nur das Schlafzimmer der Wohnung. Mein Vater hat in der Wohnung noch ein Arbeitszimmer. Die Wohnung hat auch keine Küche. Ich zahle meinen Eltern für die Nutzung des Schlafzimmers auch keine Miete.

Nun habe ich einen Fragebogen erhalten, auf dem ich detaillierte Angaben machen soll. Kann die Stadt überhaupt Zweitwohnungssteuern auf ein Zimmer erheben für das ich überhaupt keine Miete zahle> Wie soll ich vorgehen> Was soll ich in den Fragebogen eintragen. Für einen Tip von Euch wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüsse

MK

Nebenwohnung im Elternhaus

Christian @, Dienstag, 24.07.2007 (vor 6385 Tagen) @ MK

»gemeldet ist die Wohnung als Nebenwohnung, und für das Nutzen einer Nebenwohnung verlangt die Stadt Dortmund sinnigerweise eine Zweitwohnungsteuer. Nach der Satzung der Stadt sogar berechtigt.

So wie Du schreibst, hast Du das Zimmer nicht inne. Das würde nach den Vorgaben des BVerfG bedeuten, dass Du keine Zweitwohnung hast und die Steuer damit nicht zu Recht erhoben wird. Ob die Stadt Dortmund das sofort (und ohne gerichtliche Entscheidung) einsieht, ist allerdings fraglich.

Die Steuererklärung muss abgegeben werden. Keine Angaben zum Mietverhältnis machen (Zeile 08 und 09). „Sonstiger Nutzer der Nebenwohnung“ ankreuzen (Zeile 13E). Bei 13 F-J „Appartement“ ankreuzen (dürfte einer Souterrainwohnung am ehestens entsprechen). Keine Angaben zum Mietverhältnis - liegt ja auch nicht vor.

Als Grund für die Nichtexistenz einer Zweitwohnung angeben:
„Bei der gemeldeten Nebenwohnung handelt es sich um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern, das ich während der Woche gelegentlich nutze. Ich habe bezüglich des Zimmers weder die tatsächliche Verfügungsgewalt, noch steht mir das Verfügungsrecht zu. Auch wenn ich volljährig und berufstätig bin, bin ich bezüglich der Nutzung des Zimmers von den Weisungen meiner Eltern abhängig. Ein steuerpflichtiges Innehaben einer Zweitwohnung liegt mithin nicht vor. Vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01.“

Ob die Dortmunder dennoch einen ZWStBescheid auf den Weg setzen werden, steht in den Sternen. Die Meinungen sind da geteilt, und eine verbindliche Entscheidung des BVerfG, die dann auch die Kommunen/Gerichte in NRW eigentlich anerkennen müssten, gibt es für diesen konkreten Fall noch nicht.

Zusatz: Das Wort „Wohnsitz“ ist in diesem Zusammenhang in jeder denkbaren Kombination zu vermeiden, die Behauptung der Stadt, es handle sich bei der Nebenwohnung um einen Zweitwohnsitz ist zu bestreiten. Gem. Abgabenordung bedeutet Wohnsitz nämlich: Eine Wohnung unter Umständen innezuhaben, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird.

Noch Fragen>

Gruß