Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

wollschaf @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6721 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage: Ich ziehe mit meinem Freund aus dem Münchner Umland nach München, und da wir beide noch studieren, möchte der Vermieter einen Elternteil als Mitmieter in den Vertrag aufnehmen. Ist der betroffene Elternteil dann verpflichtet, Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen> Ich versteh die Satzung der Stadt dazu nicht, weil ich nicht genau weiß, was es bedeutet eine Wohnung "innezuhaben". Kann mir jemand da eine genaue Definition geben> Oder sagen wo ich da eine verbindliche Auskunft bekommen kann> Die Frau am Telefon der Stadt München war leider nicht fähig, mir eine sinnvolle Auskunft zu erteilen.
Vielen Dank

wollschaf

Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

Christian @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6721 Tagen) @ wollschaf

Hallo,
klar konnte die „Frau am Telefon“ zu der Frage, was denn „Innehaben“ bedeutet, keine sinnvolle Antwort erteilen. Damit muss sie sich üblicherweise nicht befassen. Denn bei der Münchener Zweitwohnungsteuer spielt das Innehaben in den seltensten Fällen eine Rolle, obwohl ausdrücklich in der Satzung steht, dass die Zweitwohnung innegehabt werden muss. Macht die Sache aber nur unnötig kompliziert.
Zum Innehaben:
So sagt der Bayer. VGH:
„Das „Innehaben“ setzt in diesem Zusammenhang die – alleinige oder gemeinschaftliche – tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Zweitwohnung zumindest für einen gewissen Zeitraum voraus.“ (Bayer. VGH Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367)
So sagt das Bundesverfassungsgericht:
Danach ist üblicherweise Inhaber einer Zweitwohnung deren Eigentümer oder Mieter, der sie für seinen privaten Lebensbedarf nutzt oder zu diesem Zweck vorhält. (BVerfGE 65 325, 348).
Aus beidem zusammen lässt sich für den „mitmietenden“ Elternteil leicht die Zweitwohnungsteuerpflicht konstruieren. Und nach der Münchener Satzung muss er die Wohnung nicht nutzen, um zur Steuer herangezogen zu werden.
Nach der Münchener Satzung gilt:
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Davon wird sich die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt nur schwer abbringen lassen. Der „mitmietende Elternteil“ kann so u.U. mit einem Zweitwohnungsteuerbescheid rechnen, während Du und Dein Freund keine Zweitwohnungstuer zahlt, weil ihr ja wohl mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in München gemeldet sein werdet.
Insgesamt eine "wunderschöne" :-D Konstruktion, mit der man alle beteiligten zum Wahnsinn treiben kann.
Noch Fragen>
Gruß

Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

wollschaf @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6721 Tagen) @ Christian

Danke für die schnelle und kompetente Antwort!
» Noch Fragen>
ja! Hast du eine Idee, wie sich das umgehen lässt, dass ein Elternteil die Steuer zahlen muss, der Vermieter aber dennoch die Sicherheit mit monatlichem Einkommen hat> Eine Bürgschaft hat er leider abgelehnt, weil ihm das juristisch zu unsicher sei. Kann man da irgenwie tricksen oder bleibt uns mit diesem Vermieter nix anderes übrig, als die Steuer zu zahlen>

Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

Christian @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6721 Tagen) @ wollschaf

Hallo,
der Vermieter ist wahrscheinlich Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
So blöd es auch klingen mag: Schließt doch einfach einen „Untermietvertrag“ ab“, in dem steht, dass ihr beide die alleinige tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Wohnung habt. Was die münchener dann daraus machen, würde mich interessieren.
Wenn ihr beide dann - wenn es denn so korrekt ist - mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in München gemeldet seid, fällt überhaupt keine Zweitwohnungsteuer an.
Noch Fragen>
Gruß

Eltern als Mitmieter - haben sie die die Wohnung dann inne?

Yvonne Winkler @, Samstag, 28.07.2007 (vor 6721 Tagen) @ Christian

Sorry,
aber so einen Vermieter würde ich tunlichst umgehen. Er zwingt die Eltern ohne Not in eine ZWS-Situation, so dass ich persönlich den Mietvertrag nicht abschließen würde. Soll er zwei Monatsmieten Kaution nehmen und gut. Wenn ihm eine Bürgschaft zu unsicher ist, dann ist ihm nicht zu helfen.
Weiß er, was er Euren Eltern damit antut>

Gruß
Yvonne