Befreiung von Zweitwohnsitzsteuer möglich

Waldesruh @, Montag, 30.07.2007 (vor 6572 Tagen)

Habe das Grundstück meiner Großeltern in Mecklenburg-Strelitz gekauft, weil sie nicht wollten, dass es in "fremde" Hände fällt. Ich wohne und arbeite in Berlin und schaffe es im Sommer, an maximal zwei Wochenenden im Monat mich dort um Haus und Garten zu kümmern. Nun zahle ich zusätzlich zu den Grundsteuern, Wasserleitergebühren, Müllabfuhr usw. noch 289,32 Euro Zweitwohnsitzsteuer. Die Zufahrtstraße zu dem Haus ist ein Sandweg, so dass ich nicht mal von Ausgaben der Gemeinde für die Straße profitiere. Gibt es eine Möglichkeit bei Seltennutzung, von der Zweitwohnsitzsteuer befreit zu werden>

Befreiung von Zweitwohnsitzsteuer möglich

Christian @, Montag, 30.07.2007 (vor 6572 Tagen) @ Waldesruh

Meines Wissens erhebt der Landkreis Mecklenburg-Strelitz überhaupt keine Zweitwohnungsteuer. Um welche Gemeinde handelt es sich also>
Gruß

Befreiung von Zweitwohnsitzsteuer möglich

Waldesruh @, Montag, 30.07.2007 (vor 6572 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
das Amt Neustrelitz erhebt die Zweitwohnsitzsteuer und das Häuschen steht in Godendorf Papiermühle.
Gruß, Elisabeth

Befreiung von Zweitwohnsitzsteuer möglich

Christian @, Montag, 30.07.2007 (vor 6572 Tagen) @ Waldesruh

habe bei Amt Neustrelitz/Gemeinde Godendorf keine Satzung gefunden.
Gehe davon aus, dass es sich um eine „Ferienort-Satzung“ handelt, bei der es auf das Innehaben und nicht auf das Nutzen ankommt, d.h. man zahlt für die Zweitwohnung auch dann, wenn man sie überhaupt nicht nutzt.
Gruß

Befreiung von Zweitwohnsitzsteuer möglich

Waldesruh @, Montag, 30.07.2007 (vor 6572 Tagen) @ Christian

Schade. Dennoch vielen Dank.