muss ich für 100% zahlen obwohl mir nur 50% gehören?

Christian @, Dienstag, 31.07.2007 (vor 7031 Tagen) @ bernhard

Hallo Bernhard,

Mail hat mich leider erst heute erreicht. Vielleicht hilft die Antwort trotzdem noch

1. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Daraus ergibt sich, dass Ehepaare nur eine gemeinsame Hauptwohnung haben können.
2. Eine Erwerbszweitwohnung aus beruflichen Gründen bleibt bei Verheirateten steuerfrei.
2. „Innehaben“ ist nicht das Gleiche wie„Besitzen“ - die 100%-Forderung ist berechtigt und die Antwort der Stadt insofern richtig.

Noch Fragen>

Gruß


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