Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?
Hallo Andi,
es ist wahr und absurd - das eine schließt das andere nicht aus.
Hängt aber von der jeweiligen Satzung und der Art der unentgeltlichen Überlassung im Einzelfall ab.
Urteile gibt es eigentlich nur eines - das betrifft die Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung bei einem noch in der Ausbildung befindlichen „Kindes“ (VG Gelsenkirchen Urteil vom 05.12.200216 K 3699/01). Wird aus historischen Gründen von manchen Städten noch anerkannt/berücksichtigt,
Gruß
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moose,
19.07.2007
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Christian,
19.07.2007
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Luhmann,
02.08.2007
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Christian,
02.08.2007
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stevo,
19.12.2011
- Zweitwohnungssteuer ohne Miete ? - Alfred, 19.12.2011
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Christian,
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Luhmann,
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19.07.2007