Hallo,
ob man Dortmund liebt oder hasst, bleibt jedem selbst überlassen. Aber was das Sauerland angeht muss die Kirche im Dorf bleiben. Die älteste Zweitwohnungssteuersatzung in NRW existiert im Sauerland - alles Übel kommt also von daher. So viel zum Lokalpatriotismus.
Meine Frage „Wie kann man sich „sofort“ mit Hauptwohnung in Dortmund melden, wenn man vorher mit Nebenwohnung gemeldet war>“ ist mit „ich habe mich sofort umgemeldet“ nicht beantwortet.
Wenn im April 2006 bereits ein Steuerbescheid gekommen ist, ist alles gelaufen. Was bitte war dann aber am 5.8.07 im Briefkasten>
Wie hat die Stadt Dortmund die Steuerforderung denn berechnet> Bitte angegeben, welche Nettokaltmiete (monatlich oder jährlich) angesetzt wurde.
Hast Du eine „Erklärung zur Zweitwohnungstuer“ abgegeben>
Bitte die angegebenen Daten insgesamt prüfen, sie können nicht stimmen.
Nach der verfassungswidrigen Dortmunder Satzung besteht bei den vorliegenden melderechtlichen Daten eine „Zweitwohnungsteuerpflicht“ für den Zeitraum August/September 2005 bis einschließlich April 2006 - insgesamt also für 8 (höchstens 9) Monate.
Eine Bitte noch: Im Melderecht geht es um alleinige Wohnung oder Haupt- und Nebenwohnung, nicht um irgendwelche Wohnsitze. Es vereinfacht den Dialog, wenn man die richtigen Begriffe verwendet.
Gruß