zweitwohnsitzsteuer für nicht mehr vorhandenes zimmer

zero @, Mittwoch, 08.08.2007 (vor 6516 Tagen)

Hallo,

ich habe im März 2004 meinen Nebenwohnsitz in Aachen in einen Hauptwohnsitz umgewandelt, um der dort eingeführten Zweitwohnungssteuer zu entgehen.
Ich hab in Aachen studiert. Mit der Ummeldung wurde automatisch mein vorheriger Hauptwohnsitz (Zimmer bei meinen Eltern in Köln) zum Nebenwohnsitz
erklärt. Davon erfuhr ich dann als am 06.10.2005 das Schreiben der Stadt Köln erhielt, ich sollte doch Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Daraufhin hab
ich mich umgehend in Köln abgemeldet und Widerspruch eingelegt, mit der Begründung kein eigenes Zimmer mehr seit März 2004 in Köln gehabt zu haben und
zusätzlich noch mit der Begründung, dass bei einem Studenten nicht von einer "besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" gesprochen werden kann
(BVerfGE 65, 325, 347 von 1983).
Dann war erstmal Ruhe. Jetzt kam die Fortsetzung. Ohne weiter auf meinen Widerspruch einzugehen bekam ich den auszufüllenden Fragebogen, ich solle
doch bitte für die Zeitraum 01.01.2005 bis 31.10.2005 Steuer zahlen.

Meine Frage: Wie kann ich Nachweisen, dass ich seit März 2004 kein Zimmer/Wohnraum mehr bei meinen Eltern habe, das ist jetzt das Arbeitszimmer
meiner MUtter nur noch nen Schreibtisch drin. Gibts irgendwas auf das ich mich berufen kann> Irgendwelche anderen Ideen>

Schöne Grüsse,
zero

zweitwohnsitzsteuer für nicht mehr vorhandenes zimmer

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 08.08.2007 (vor 6516 Tagen) @ zero

Hallo Zero,

das einfachste wäre, wenn Deine Ma eine Erklärung abgibt, dass ein Kinderzimmer seit..... nicht mehr vorgehalten wird.

Kann sie, wenn man es ganz gründlich machen will,
noch eidesstattlich versichern. Das müsste aus meiner Sicht genügen.

Gruß
Yvonne Winkler

zweitwohnsitzsteuer für nicht mehr vorhandenes zimmer

Christian @, Mittwoch, 08.08.2007 (vor 6516 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

der zeitliche Ablauf ist atemberaubend. Vermutlich sind die Bearbeiter des Herrn Frantzen mit der Zweitwohnungsteuer hoffnungslos überlastet.

Die Kölner Erklärung zur Zweitwohnungsteuer enthält meines Wissens einen Passus
„Die Nebenwohnung ist / war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung

aus folgenden Gründen.“

In die folgenden 2 Leerzeilen das eintragen, was Yvonne empfohlen hat, oder:
„Bei der Nebenwohnung handelte es sich um mein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung, das ich zu keinem Zeitpunkt innehatte.“
Die Ziffern 9 bis 35 bleiben unbeantwortet. Erklärung unterschrieben an das Kassen- und Steueramt schicken und warten, was dann passiert. Erst wenn dann wirklich ein Steuerbescheid kommt - was durchaus möglich ist („Der Kämmerer braucht Geld“. Schramma, OB) -, wird ein Widerspruch erforderlich, der dann aber auch entschieden werden muss.

Übrigens: Das BVerfG spricht nicht von „BESONDERER wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ sondern nur von „wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ - was in diesem Fall aber eigentlich bedeutungslos ist.

Noch Fragen

Gruß

zweitwohnsitzsteuer für nicht mehr vorhandenes zimmer

zero @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6516 Tagen) @ Christian

Hallo,

danke schonmal für die schnelle und ausführlichen Antworten.

Was mich noch interessieren würde, hat schonmal jemand so eine Klage gewonnen> Ich hab hier noch keinen positiven Erfahrungsbericht gelesen. Oder hab ich was übersehen>

Schöne Grüsse
zero

zweitwohnsitzsteuer für nicht mehr vorhandenes zimmer

Christian @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6516 Tagen) @ zero

Hallo,
natürlich wurden auch schon Klagen gewonnen - mal im Forum stöbern. Hängt auch ein bisschen vom Bundesland und der Klage ab. NRW ist da ein ziemlich zäher Brocken. Aber so richtig Farbe bekannt hat das OVG in dieser Frage auch noch nicht (wurde auch noch nie richtig "gefragt").
Gruß