Hallo,
die Einsicht, dass die Steuer bei Wohnungen in zwei verschieden Städten wegen der Nutzung der Augsburger Infrastruktur berechtigt sein könnte, wird durch die Stadt selbst ad absurdum geführt. Denn in ihrer Satzung (§ 3, Abs. 3) „befreit“ sie nur Verheiratete, deren eheliche Wohnung (= Hauptwohnung) sich NICHT im Stadtgebiet Augsburg befindet, von dieser Steuer. Verheiratete, die ihre Haupt- und Nebenwohnung in Augsburg haben, müssen das „Zusatz-Geld“ als Gegenleistung für die vorgegaukelte Nutzung irgendwelcher Infrastruktur zahlen. Auswärtige bleiben steuerfrei. Sehr sinnhaft, das Ganze.
Da könnte man noch lange darüber streiten, hilft hier aber nicht weiter.
Eines ist klar:
Anmeldung mit Nebenwohnung (egal welche der beiden Wohnungen) bringt das Augsburger Kassen- und Steueramt auf den Plan und garantiert den Verdruss mit der Zweitwohnungsteuer. Egal, wie es später irgendwann mal ausgeht, wenn man den Rechtsweg beschreitet. Außerdem kann man in Bayern frühestens sein Recht vor dem Bundesverwaltungsgericht bekommen, dafür bürgt die Spruchpraxis der bayer. Verwaltungsgerichte.
Wenn man sich diesen Ärger vom Hals halten will, gibt es nur die Möglichkeit, sich mit „alleiniger Wohnung“ zu melden. Dabei wäre es vermutlich am einfachsten, melderechtlich alles so zu belassen, wie es ist. Der Aufenthalt bei den Eltern zur deren Pflege ist ja beileibe keine Nutzug „eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen“.
Was spricht dagegen>
Noch Fragen>
Gruß