Meldepflicht für ungenutztes Eigenheim ?

sucher @, Freitag, 10.08.2007 (vor 7019 Tagen) @ Christian

» Hallo,
» um die Frage nach der Zweitwohnungsteuer beantworten zu können, ist es
» erforderlich, beide Wohnorte zu kennen.
»
Die beiden Wohnorte befinden sich beide in Augsburg, in nebeneinander liegenden Stadtteilen.

Ich verstehe deshalb auch nicht, warum die Zweitwohnsitzsteuer in diesem Fall erhoben würde. Bei zwei verschiedenen Städten sehe ich hinsichtlich der Einnahmen für Hauptwohnsitze schon irgendwie ein, dass auch die Stadt in der nur der Nebenwohnsitz gemeldet ist etwas Zusatz-Geld für die Nutzung ihrer Infrastuktur möchte.


Nur - wir haben ja unseren Hauptwohnsitz in der gleichen Stadt, die dadurch doch keinen Nachteil hat - oder sehe ich das falsch >>


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