ZWS Fürth

Christian @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6508 Tagen) @ nadine1983

Hallo Nadine,
was mir so als erster einfällt:
Wenn ihr zusammenzieht, werdet ihr euch wohl auch vorwiegend in der gemeinsamen Wohnung aufhalten und wohl nur noch „besuchsweise“ bei den Eltern sein. Wie wäre es also, die gemeinsame Wohnung als alleinige Wohnung anzumelden> Damit erübrigen sich alle Gedanken zur Zweitwohnungsteuer und vermutlich ist es auch melderechtskonform.
Noch Fragen>
Gruß


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