KFZ Zulassung Haupt- Nebenwohnsitz?
Hallo Sabry,
die Idee ist gegenstandslos.
Seit 1. 3. 2007 ist die Zulassungsordnung geändert. Gemäß § 46 Abs. 2 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist für Privatpersonen nun ausschließlich die Zulassungsbehörde der Hauptwohnung/alleinigen Wohnung Hauptwohnsitzes zuständig; eine Zulassung am Ort der Nebenwohnung ist jetzt nicht mehr möglich.
Wird sich irgendwann auch mal bei den Kfz-Zulassungsstellen rumsprechen.
Damit erübrigen sich auch die anderen Fragen/Überlegungen.
Gruß
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- KFZ Zulassung Haupt- Nebenwohnsitz? -
sabry,
16.08.2007
- KFZ Zulassung Haupt- Nebenwohnsitz? - Christian, 16.08.2007