Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

zws_mike @, Donnerstag, 16.08.2007 (vor 6512 Tagen)

Hallo,

ich weiß nicht so recht, ob ich meinem Sachbearbeiter im Kassen- und Steueramt trauen kann.

Aber erstmal zu meiner Situation.

Meinen Hauptwohnsitz habe ich in Engelskirchen. Zusätzlich habe ich 2004 einen Nebenwohnsitz bei meinen Eltern angemeldet, da daß Auto meine Mutter auf meinen Namen umgeschrieben wurde und das Kölner Kennzeichen behalten sollte. Ich bin kein Student.

Juni 2005 sollte ich dann eine Erklärung zur ZWS abgeben. Ich hatte eingetragen, daß ich keine Wohnung im Sinne der ZWS habe, da mir keinerlei Wohnräume zur Verfügung gestellt werden, kein Mietvertrag existiert und auch kein Entgelt erhoben wird. Eine entsprechende Bescheinigung von meinen Eltern hatte ich beigelegt.

Daraufhin war erstmal 1 1/2 Jahre Ruhe. Dann sollte ich das ganze nochmals abgeben und mir wurde eine Frist bis zum 31.7. gestellt. Zunächst habe ich die Nebenwohnung rückwirkend zum Juni 2006 abgemeldet (leider ging es nicht rückwirkend ins Jahr 2004 ;-). Dann habe ich wieder diese Formulare ausgefüllt. Natürlich mit derselben Begründung, nämlich das ich keine Wohnräume zum gelegentlich Wohnen bereitgestellt bekommen habe.

Anfang August kam dann ein Steuerbescheid, in dem die Wohnungsgröße auf 60m² geschätzt wurde. Ich habe daraufhin meinen zuständigen Sachbearbeiter angerufen. Der meinte, er hätte mein Schreiben erst am 1.8.07 erhalten und damit wäre die Frist nicht eingehalten worden. Hatte den Brief allerdings am 23.7. zur Post gegeben. Unwahrscheinlich, das der Brief solange gebraucht hat. Na ja, beim nächsten mal wirds als Einschreiben verschickt.

Als er erfuhr, daß an der Adresse meiner Nebenwohnung meine Eltern wohnen und ich dort früher ein Kinderzimmer hatte, empfahl er mir Widerspruch, mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, einzulegen. Ich sollte mich mal nach Urteilen des Verwaltungsgerichtes umhören. Genaueres dürfe er aber nicht sagen. Zielt er vielleicht auf das Innehaben einer Wohnung ab (Gelsenkirchener Urteil)>

Ich weiß jetzt nicht genau, ob ich meinen Widerspruch wirklich auf die Basis dieses Urteils stellen soll. Außerdem hatte ich ja nicht mal ein Kinderzimmer zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem wird er ja wohl auch derjenige sein, der meinen Widerspruch bearbeitet.

Habe ich jetzt einen besonders freundlichen oder einen besonders hinterlistigen Sachbearbeiter. Was meint Ihr dazu> Habt Ihr vielleicht einen Rat für mich> Ich wäre auch zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht bereit.

VLG

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Christian @, Donnerstag, 16.08.2007 (vor 6512 Tagen) @ zws_mike

Hallo Mike,
Ist der Name des Bearbeiters zufällig Christian Krügel>
Ob freundlich oder hinterlistig kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall hat er jetzt erst mal seine Ruhe und die Ablehnung des Widerspruchs im Zweifelsfall schon fertig (Textbausteine A - Z). Verdächtig ist allein schon die Behauptung, Genaueres dürfte er nicht sagen. Das ist, wenn nicht gelogen, dann zumindest eine Dienstpflichtverletzung.

Zur Sache: Nebenwohnung in Köln von 2004 bis Juni 2006 (bei den Eltern), Hauptwohnung in Engelskirchen (seit Juni 2006 alleinige Wohnung). Das bedeutet ZWSt für 18 Monate. Den Begriff „Wohnsitz“ in all seinen Variationen streichen wir ersatzlos im Zusammenhang mit der Zweitwohnungstuer.
Nun weiß ich nicht, warum die Stadt Köln nach so langer Zeit plötzlich auf die Idee kommt, bei dem Sachverhalt nun doch noch einen Steuerbescheid zu erlassen - kann sein, dass sie nach den letzten Urteilen des VG Köln übermütig werden. Über die gesetzten Fristen usw. wollen wir erst mal nicht ins Grübeln kommen.
Erst mal ist wichtig, dass fristgerecht Widerspruch eingelegt wird verbunden mit dem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs. Erst wenn der Widerspruch zurückgewiesen wurde, kann man vor Gericht ziehen. Den Widerspruch würde ich dann allerdings als Einschreiben mit Rückschein in die Post geben.

Bei dem Widerspruch würde ich mich gar nicht auf das „Gelsenkirchener-Kinderzimmer-Urteil“ beziehen. Sinngemäß genügt es, den Sachverhalt wie bereits dargestellt zu beschreiben.
Zum Beispiel:.
„Bei meiner Nebenwohnung handelte es sich um einen umschlossenen Raum, den ich zum Schlafen genutzt habe, wenn ich mich bei meinen Eltern aufhielt. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich in irgendeiner Form eine rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt oder-befugnis über die Nebenwohnung. Dass Kindern, auch volljährigen, Räume der elterlichen Wohnung durchweg nicht zu selbständigem Gebrauch überlassen sind, entspricht auch der ständigen, gefestigten Rechtsprechung. Dies wurde z.B. unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten durch BVerfG Beschluss vom 16. Januar 1991 – 1 BvR 59/91 -, bestätigt.“
Sicherheitshalber würde ich mich auch noch gegen die überhöhte Schätzung wehren - der von den Eltern von Fall zu Fall zugewiesene Raum lässt sich nicht in Quadratmetern ausdrücken.

Wenn die Ablehnung des Widerspruchs eingeht, ggf. hier wieder melden.
Noch Fragen>
Gruß

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

zws_mike @, Freitag, 17.08.2007 (vor 6512 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort. Das ging ja fix!

» Ist der Name des Bearbeiters zufällig Christian Krügel>
Nein. Ich weiß nicht, ob ich den hier einfach nennen sollte. Vielleicht liest mein Sachbearbeiter ja auch in Foren ;-) . Wenn Du daran interessiert bist, sende ich Dir gerne den Namen…

» Verdächtig ist allein
» schon die Behauptung, Genaueres dürfte er nicht sagen. Das ist, wenn nicht
» gelogen, dann zumindest eine Dienstpflichtverletzung.

Wenn er mir freundlich gesinnt ist und der Tip wirklich ernst gemeint war, bin ich für jede Dienstpflichtverletzung seinerseits dankbar ;-) Aber wer weiß das schon.

» Nun weiß ich nicht, warum die Stadt Köln nach so langer Zeit plötzlich auf
» die Idee kommt, bei dem Sachverhalt nun doch noch einen Steuerbescheid zu
» erlassen - kann sein, dass sie nach den letzten Urteilen des VG Köln
» übermütig werden.

Das Frage ich mich auch. Gerade weil die Satzung der Stadt Köln sich auf das Nutzen einer Wohnung beruft und weniger auf das Innehaben, wenn ich die anderen Beiträge richtig gelesen habe.

» Bei dem Widerspruch würde ich mich gar nicht auf das
» „Gelsenkirchener-Kinderzimmer-Urteil“ beziehen. Sinngemäß genügt es, den
» Sachverhalt wie bereits dargestellt zu beschreiben.
» Zum Beispiel:.
» „Bei meiner Nebenwohnung handelte es sich um einen umschlossenen Raum, den
» ich zum Schlafen genutzt habe, wenn ich mich bei meinen Eltern aufhielt. Zu
» keinem Zeitpunkt hatte ich in irgendeiner Form eine rechtliche oder
» tatsächliche Verfügungsgewalt oder-befugnis über die Nebenwohnung. Dass
» Kindern, auch volljährigen, Räume der elterlichen Wohnung durchweg nicht
» zu selbständigem Gebrauch überlassen sind, entspricht auch der ständigen,
» gefestigten Rechtsprechung. Dies wurde z.B. unter verfassungsgerichtlichen
» Gesichtspunkten durch BVerfG Beschluss vom 16. Januar 1991 – 1 BvR 59/91 -,
» bestätigt.“

Das Kinderzimmer hatte ich nur, als ich dort früher mit Hauptwohnsitz gemeldet war (bis 2001). Für die Zeit der Nebenwohnung wurde mir gar kein Zimmer zur Verfügung gestellt. Die Adresse diente mir lediglich dazu, ein Fahrzeug in Köln zulassen zu können und so hatte ich dies auch im ersten Forumlar begründet. Da eine Nebenwohnung aus diesem Grund nach Aussage der Meldebehörde gar nicht zulässig ist, wie ich später erfahren habe, habe ich beim letzten Ausfüllen, diesen Teil weggelassen und nur mit dem Fehlen von Wohnräumen argumentiert. Kann ich jetzt ohne weiteres doch von einem Kinderzimmer sprechen>

Übrigens: Die Dame bei der Meldebhörde hatte mir zunächst angeboten, meine Nebenwohnung aufgrund der unzulässigen Anmeldung aus o.g. Grund rückwirkend ins Jahr 2004 abzumelden und der ZWS vorzubeugen. Nur weil ich im Juni 2006 meinen Hauptwohnsitz innerhalb Engelskirchen geändert hatte, ging es halt nur bis zu diesem Datum. Schade.. :-(

» Sicherheitshalber würde ich mich auch noch gegen die überhöhte Schätzung
» wehren - der von den Eltern von Fall zu Fall zugewiesene Raum lässt sich
» nicht in Quadratmetern ausdrücken.

Hatte ich auch schon überlegt, sonst muß ich am Ende noch für 60m² zahlen. Das sind für die 18 Monate insgesamt kanpp 1000Euro.

Nochmals vielen Dank!

VLG
Mike

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Christian @, Freitag, 17.08.2007 (vor 6511 Tagen) @ zws_mike

Hallo Mike,
tja, das Melderecht scheint es in sich zu haben.
Na, ich nehme an, dass Du Deine Eltern wenigstens ein paar Mal besucht und dann auch dort ab und an mal übernachtet hast. Dann passt die von mir vorgeschlagene Begründung durchaus. Auch die Argumentation bezüglich der Größe des Zimmers lässt sich damit vereinbaren. Und vom Melderecht her wäre es auch noch vertretbar.
Also, ab mit dem Widerspruch!
Was den Namen des Bearbeiters angeht - so neugierig bin ich nicht. Nur mit dem Genannten hatte ich mal zu tun und hätte eher abschätzen können, ob hinterlistig, freundlich, faul oder dumm oder alles zusammen. Bearbeiter.
Was die Dienstpflichtverletzung angeht: Ein öffentlicher Bediensteter ist verpflichtet, auch die Interessen des Bürgers zu wahren. Da hat er auch Dinge zu berücksichtigen und ggf. zu erläutern, die für den Bürger vorteilhaft sind.
Gruß

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

zws_mike @, Freitag, 17.08.2007 (vor 6511 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
Bin froh, daß ich ein solches Forum mit wirklich interessanten Beiträgen gefunden habe. Um so mehr bin ich begeistert über die schnellen Antworten...

Ja, du hast recht. Steht nicht im Widerspruch zu meinen Angaben, die ich gegenüber der Stadt Köln gemacht habe.

Werde den Widerspruch mal einreichen...

Wenn ich neue Infos habe, melde ich mich nochmal.

Grüße
Mike

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

zws_mike @, Dienstag, 28.08.2007 (vor 6500 Tagen) @ zws_mike

Hallo,

Habe den Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein versendet. Auf dem Rückschein hat jemand anders als mein Sachbearbeiter unterschrieben.

Ist der Rückschein trotzdem ein gültiger Nachweis für den fristgerechten Widerspruch>

Der Fälligkeitstermin für 2005 (696 Euro) und 2006 (290 Euro) ist jeweils auf den 05.09.07 festgelegt. Muß ich erstmal überweisen auch wenn ich die Aussetzung des Vollzuges beantragt habe>

Habe leider keine Antwort von der Stadt Köln bekommen und rechne auch nicht mehr vor dem 05.09 damit.

Grüße
Mike

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Christian @, Dienstag, 28.08.2007 (vor 6500 Tagen) @ zws_mike

Hallo Mike,
»
» Habe den Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein versendet. Auf dem
» Rückschein hat jemand anders als mein Sachbearbeiter unterschrieben. » Ist der Rückschein trotzdem ein gültiger Nachweis für den fristgerechten Widerspruch>

Das ist schon in Ordnung. Die Post wird bei der „Poststelle“ der Stadt agegeben und die Unterschrift auf dem Rückschein wird von dort geleistet. Die Poststelle verteilt dann „im Haus“ weiter.

Wenn bis zum 5.9. keine Antwort auf den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von der Stadt Köln gekommen ist, würde ich nicht zahlen. Aber keine Bange - spätestens am 4.9 ist die Ablehnung des Antrags da. :-P

Grüße

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

zws_mike @, Dienstag, 04.09.2007 (vor 6493 Tagen) @ Christian

Hallo,

mein Postbote hatte heute keine Post für mich, d.h. die Stadt Köln hat bis jetzt nicht auf meinen Widerspruch reagiert.

Im selben Schreiben hatte ich ja auch den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gestellt.

Christian, Du hattest mir geraten, nicht zu zahlen, wenn keine Antwort kommt. Auf dem Steuerbescheid steht explizit folgendes:
"Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, so dass die festgesetzten Steuern zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten sind".

Also bei mir halt 05.09.2007. Bin mir unsicher, ob ich trotz des Antrags auf Aussetzung die Steuer bezahlen muß.

Grüße
Mike

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Christian @, Dienstag, 04.09.2007 (vor 6493 Tagen) @ zws_mike

Hallo Mike,
eine heikle Frage, wie immer, wenn man mit einer dickfelligen Verwaltung umgeht.
Ich persönlich verfahre in solchen Fällen nach der Faustregel: Wenn eine Behörde auf meinen zulässigen Antrag nicht antwortet, beachte ich den Bescheid diesbezüglich nicht (hat bisher meist geklappt).
D.h. SOFORT (weil Termin 5.9.) Schreiben an die Stadt. Sinngemäß:
[blockquote] „… da Sie meinen Antrag vom …. auf Aussetzung des Vollzugs des Steuerbescheids vom (Datum und Kassenzeichen) bisher nicht beantwortet haben, gehe ich davon aus, dass er genehmigt ist.
Herzlichen Dank für Ihr Entgegenkommen
Mit freundlichen Grüßen …“..... [/blockquote]
Da wirst Du dann erleben, wie schnell die Stadt Köln sein kann. Die Ablehnung kommt sofort per Post.:-P
Gruß

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

zws_mike @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6470 Tagen) @ Christian

Hallo,
seltsam, habe bis heute nichts von der Stadt Köln gehört.

Weder auf den Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung noch auf den letzten Brief, wo ich vom angenommenen Antrag auf Aussetzung ausgehe.

Kann sich die Stadt Köln eigentlich beliebig viel Zeit nehmen zu Antworten>

Falls sie dem Antrag auf Aussetzung im nachhinein ablehnen, wie hoch können die Mahngebühren höchstens sein> Bezahlt habe ich nicht.

Grüße
Mike

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Christian @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6469 Tagen) @ zws_mike

Hallo Mike,
habe ich die Stadt doch glatt überschätzt.
Aber seltsam ist daran nichts.
Es gibt Städte, die haben Widersprüche aus dem Jahr 1999 noch nicht beschieden. Warum auch, wenn man sicher sein kann, dass einem die Verwaltungsgerichte grenzenlose Freiheiten zugestehen.
Wenn du Ihnen geschrieben hast, dass Du von der Genehmigung Deines Antrags auf Aussetzung der Zahlung ausgehst und Köln sich nicht rührt, wäre das für mich ein Zeichen, genau so dickfellig sein zu dürfen. Wie das dann allerdings ausgeht, und ob eine derartige Haltung Sadismus oder Masochismus ist, weiß ich nicht.
Allerdings kann man sie vielleicht noch mehr ärgern, wenn du anfängst, in unregelmäßigen Abständen 5,-- EURO zu überweisen - als Zeichen des guten Willens.
Gruß
Christian

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Peter @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6469 Tagen) @ zws_mike

» Ist der Rückschein trotzdem ein gültiger Nachweis für den fristgerechten » Widerspruch>

Hier mal ein interessanter Beitrag dazu: ;-)

Die sichere Zustellung von Willenserklärungen

Ich selbst spar mir gerne das Geld und stelle bevorzugt selbst bei Nacht zu. Ist natürlich immer ein Zeuge dabei, der die Zustellung auf der Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigt. :-D

Die Stadt Köln sieht ihre Chance und weiß angeblich nichts von der Abmeldung. Trotz der gesicherten Erkenntnis, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Rückmeldung des Vermieters erhebt sie weiterhin munter Zweitwohnungssteuer. :-(

Und das ist nur eine der Unverschämtheiten.

Sag nur selbst schuld. ;-)


Gruß aus dem Norden


Peter

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Yvonne Winkler @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6469 Tagen) @ Peter

Mal abgesehen davon, dass die Postzustellungsurkunde die einzig 100 %ige Zustellung ist, fragt sich, was das für eine Behörde ist, bei der die Post immer nicht ankommt.

Alternativ könnte man sich auch mit dem Widerspruch und einer Abschrift oder Kopie bewaffnen und diese selbst offen zum Steueramt bringen und sich zumindest auf dem eigenen Duplikat quittieren lassen, dass es eingegangen ist.

War der Nachtbriefkasten so voll, dass er überquoll> oder ein gestelltes Photo>
Denn wer seinen Brief in einem solchen Zustand belässt, ist selbst schuld oder :-D


Gruß
YW

Freundlicher oder hinterlistiger Sachbearbeiter?

Peter @, Freitag, 28.09.2007 (vor 6469 Tagen) @ Yvonne Winkler

» War der Nachtbriefkasten so voll, dass er überquoll> oder ein gestelltes Photo>

Bevor ich meinen Brief versenkt habe, hab ich noch ein Beweisfoto gemacht. Soll euch Mut machen. ;-)

Muss dem Verwaltungsgericht aber hoch anerkennen, dass sie den Eingang meiner Klage und meines Antrags auf Aussetzung schon bestätigt haben.

Wie soll die Oberjustizkasse auch sonst ihre Kostenrechnung versenden> :-D


Gruß aus dem Norden


Peter