Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo

kadmos @, Samstag, 18.08.2007 (vor 6505 Tagen)

Was viele vielleicht noch nicht wissen:
Es gibt (vor allem in NRW) die ZWST auch für Camping-Stellplätze. Nach jahrelangem erbitterten Widerstand, der vor allem von Essen ausging, scheint derzeit allerdings Resignation eingekehrt zu sein. Meine Beschwerden beim BVerfG und EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Eine (von mir gewünschte) Klage beim EuGH (Europäischer Gerichtshof in Luxembourg) konnte noch nicht in Auftrag gegeben werden, da mir die Luft (Geld) und die Lust (mangels Solidarität) ausging...
Neulich flatterte mir der Bescheid über die seit 2000 aufgelaufene ZWST (Haltern)per "Amtshilfeersuchen" meiner Heimatstadt (Gladbeck) auf den Tisch (476 €).
Natürlich werde ich nicht zahlen (sollen sie doch pfänden), sondern eine neue Verfahrenskaskade initiieren, sobald die Eintreibung mit Hilfe staatlicher Gewalt und im Namen des Volkes ernsthaft betrieben werden sollte.
Selbstverständlich habe ich meinen Stellplatz und meinen seinerzeit für 300 DM erstandenen schrottreifen und nicht bewohnbaren Campingwagen längst abgegeben...diesen Campingwagen habe ich auch nie "bewohnt", sondern er diente als Abstellraum für Spielzeug, Grillgeräte, Surfanzug. Auf das Vorhandensein eines Campingwagens kam es allerdings auch nicht an, da es sich um eine reine Stellplatz-Steuer (ernsthaft) handelt. Dies auch als Warnung, falls sich jemand auf einen Campingplatz verflüchten möchte...Sobald ich Sponsoren finde, geht es zum EuGH. Unterlagen schicke ich bei Vorhandensein einer qualifizierten Mailadresse gerne zu.

Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo

Christian @, Samstag, 18.08.2007 (vor 6505 Tagen) @ kadmos

Wohnmobile pp. als Fiktion einer Zweitwohnung - diese Facette des Erfindungsreichtums notleidender Kommunen ist mir auch schon bekannt. Die Gerichte in NRW haben sich ja viel Mühe gegeben, diese Fiktion mit dem Steuermaßstab „Stellplatzmiete“ im Namen des Volkes juristisch zu begründen. Und das nicht mal ungeschickt - besser jedenfalls als jüngst das OVG Niedersachsen. Das Land NRW hat diesen Steuergegenstand ja auch bereitwillig genehmigt.
Allerdings sollte als Minimum wenigstens ein Wohnmobil pp. vorhanden sein, um die Fiktion zu rechtfertigen.

Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo

kadmos @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 5905 Tagen) @ Christian

Am 28.4.2009 finden 3 Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Sachen ZWST für Campingwagen (Stellplatzsteuer) statt, u.a. auch mein Verfahren. Alle Interessierten und Betroffenen sind um 9 Uhr zum Prozess-Frühstück in der Kantine herzlich eingeladen. Mein Verfahren wird um 10.30 im Sitzungssaal II verhandelt, wobei langjährige engagierte Veteranen u. Mitstreiter anwesend sein werden. Bei Interesse ggf. vorher Kontakt mit mir aufnehmen.

Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 5905 Tagen) @ kadmos

Hoffentlich ist der Sitzungssaal groß genug, um den Andrang zu bewältigen.:-D
Viel Erfolg! und danach bitte ein Bericht von der Verhandlung hier (oder auf meine Mailadresse).

Gruß YW

Zweitwohnungssteuer f. Camping-Stellplatz in NRW /anderswo

kadmos @, Samstag, 11.04.2009 (vor 5903 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ich persönlich habe längst die Konsequenzen gezogen und bin von ZWST-abgezockten kommunalen Campingplätzen auf "low-cost" - Airlines (Ryanair...) umgestiegen. Es gibt auch andere schöne Plätze, z.T. sogar sehr viel schönere, wärmere, billigere... auf diesem Planeten!
Leider (oder zum Glück>...) haben nicht alle "Mobilisten" o.w. diese Möglichkeit: Behinderte Menschen, größere Familien mit z.T. chronisch erkrankten Kindern, Rentner, pflegende Familenangehörige usw. sind oft auf nahegelegene Erholungsmöglichkeiten angewiesen.
Doch in den neueren Generationen schreitet die Erosion einer Campingplatzkultur ("Kuhle Wampe"..) unaufhaltsam voran. ZWST + Studiengebühren treiben zudem die Studenten aus dem eigenen Land, zumindest diejenigen, die rechnen können...man sagt sich: warum sollte ich nicht mehrere "Fliegen" mit einer Klappe schlagen können: Fremdsprachenkenntnisse + Auslandserfahrung (Praktikum) - ZWST - Studiengebühren ergibt ein PLUS! Das neue BAFÖG macht es zudem leicht: nunmehr kann im ganzen europoäischen Ausland vom 1. Sem. an studiert und examiniert werden...
Eine neue Dimension des Problems "Jagd auf ZWST-Abstinenten" auf Camping- u.a. Stell-Plätzen wird dann erreicht werden, wenn die überall propagierte Mobilität konsequent zuende gedacht und aufgrund der verbesserten Wohn-Mobil-Technologie (Wasser-Stoff, Brennstoffzellen) durch billige Massen-Produkte (China..)realisiert werden kann. Reisen bildet. Es war schon immer schön, unterwegs zu sein...Adé!