Fragen zu Haupt und Zweitwohnsitz...

betha68 @, Montag, 20.08.2007 (vor 6503 Tagen)

soll ich mich anmelden.. oder nicht> kann mir jemand helfen> folgende situation:


ich habe eine eigentumswohnung in Köln, bekomme eigenheimzulage.
bin freiberuflich tätig IN Köln

ich habe gerade einen mietvertrag mit meinem freund zusammen in berlin unterschrieben und gehe davon aus, dass ich pendeln werde.

Ich möchte aber möglichst viel zeit in berlin verbringen und sehe dort meinen lebensmittelpunkt.

Frage:
- MUSS ich mich in berlin anmelden aufgrund der tatsache, dass ich einen mietvertrag unterschrieben habe>
- was passiert, wenn ich mich nicht anmelde> Ist das legal>
- kann ich berlin zum Hauptwohnsitz machen und Köln zum Zweitwohnsitz> mit welchen Konsequenzen> (ausser der Tatsache, dass ich dort wohl Zweitwohnungssteuer zahlen müsste...)
- bekäme ich auch für Zweitwohnsitz in Köln weiterhin Eigenheimzulage>
- kann ich dann die Fahrten vom Haupt- zum Zweitwohnsitz Köln, von wo aus ich meine Aufträge erledige, steuerlich absetzen>
- kann ich sogar Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen>
- oder ist das nicht möglich, weil der Grund meines Umzugs nach Berlin nicht beruflicher, sondern privater Natur ist>

- Außerdem möchte ich ein Auto in Berlin anmelden. Muss ich dafür in Berlin gemeldet sein> Oder reicht die Vorlage des Mietvertrages>

vielen Dank für kompetente Hilfe -

birgit

Fragen zu Haupt und Zweitwohnsitz...

Christian @, Montag, 20.08.2007 (vor 6503 Tagen) @ betha68

Hallo Birgit,
bei ledigen Volljährigen sieht das Melderecht vor, dass die Hauptwohnung dort ist, wo man sich (zeitlich gesehen) vorwiegend aufhält. Nur wenn sich das nicht eindeutig festlegen lässt, richtet sich die Hauptwohnung nach dem Schwerpunkt der Lebensinteressen. Was bei Dir zutrifft, musst Du mal überschlagen.
Das Fahrzeug ist bei mehreren Wohnung bei der Zulassungsstelle des Ortes der Hauptwohnung anzumelden (neue Regelung seit 1.3.) - da reicht der Personalausweis.
Ein Mietvertrag allein begründet keine Meldepflicht, dazu ist es erforderlich, das man in eine Wohnung „einzieht“. Ob und wann das der Fall ist, muss man im Einzelfall entscheiden.
Störend ist die Unterschrift auf dem Mietvertrag in Hinblick auf das Berliner ZWSt-Gesetz, wenn in Berlin die Nebenwohnung angemeldet wird. Da müsste man dann ziemlich tricksen, um die ZWSt zu vermeiden - und das bedeutet erfahrungsgemäß zumindest viel Schreibkram - wenn nicht mehr.

Die Fragen zu
- doppelter Haushaltsführung
- Heimfahrten und
- zur Eigenheimzulage
bitte an einen Steuerberater o.ä. stellen.
Da kann ich nur Vermutungen äußern (fehlende Kometenz).

Hier wiederhole ich mich: Bei Verheirateten wäre die Situation bzgl. der ZWSt einfacher - dafür wirft das dann wieder andere Probleme auf.:-)

Noch Fragen>

Gruß

Fragen zu Haupt und Zweitwohnsitz...

betha68 @, Dienstag, 21.08.2007 (vor 6502 Tagen) @ Christian

Hallo christian, merci

wenn ich das richtig verstehe, ist also nicht der mietvertrag sondern der tatsächliche einzug ausschlaggebend>

Fragen zu Haupt und Zweitwohnsitz...

Christian @, Dienstag, 21.08.2007 (vor 6502 Tagen) @ betha68

Hallo Birgit,
für die Meldepflicht hat der Mietvertrag (oder auch der Besitz von Wohnraum) keine Bedeutung - man kann in eine Wohnung einziehen ohne eine Mietvertrag zu haben und muss sich trotzdem melden und umgekehrt kann man eine Wohnung mieten ohne dort einzuziehen und muss sich dann nicht melden. Aus der Meldung mit alleiniger - Haupt- oder Nebenwohnung kann man weder auf die Besitzverhältnisse noch auf das „Innehaben“ schließen.

Andererseits ist der Mietvertrag ein starkes Indiz für das Innehaben einer Wohnung - in Berlin muss man allerdings mit Nebenwohnung gemeldet sein, um eine „Zweitwohnung“ innezuhaben. Ungenutzte Zweitwohnungen kann man haben so vie man will.

Mal darüber nachdenken, ob es passt/melderechtlich vertretbar ist:
- Auto in Köln gemeldet lassen,
- alleinige Wohnung in Köln belassen,
- Freund in Berlin (der dort wohl mit alleiniger Wohnung gemeldet ist) so oft und so lange besuchen, wie du willst.

Dann fällt zumindest keine Zweitwohnungsteuer an. Wenn doppelte Haushaltsführung/Heimfahrten geltend gemacht werden könnten (was ich wegen der privaten Veranlassung nicht vermute), wird es ein Rechenexempel oder man muss nach anderen Alternativen suchen.;-)

Gruß