Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Hallo,
ich habe ca. 1986 in Köln studiert und hatte einen Nebenwohnsitz in der Wohnung meines damaligen Freundes.
Dann bin ich ausgezogen (wohne seitdem in Norddeutschland) und hatte mich irgendwann schriftlich abgemeldet - einen Nachweis darüber habe ich aber nicht mehr.
Seit ca. 18 Monaten bekomme ich Post von der Stadt Köln, daß ich für diese Wohnung eine Erklärung abgeben soll. Ich habe mehrfach zurückgeschrieben, daß ich dort seit 20 Jahren keine Wohnung habe und auch mein damaliger Freund dort schon seit 15 Jahren nicht mehr wohnt. Die Stadt Köln antwortet mit Formbriefen und letztens bekam ich den Steuerbescheid für 2005-2006.
Mein damaliger Freund ist inzwischen gestorben. Ich muß doch keine Steuer zahlen, wenn längst andere Leute in der Wohnung wohnen> Wie beweise ich, daß ich da keine Wohnung habe> Nach 20 Jahren ist es doch nicht mein Problem, wenn ich die Abmeldung nicht mehr beweisen kann oder> Kommt es auf die Abmeldung überhaupt an> Muß man Steuern zahlen für alle Nebenwohnungen, in denen man jemals gewohnt hat, wenn man sich nicht abgemeldet hat> Auch wenn da längst andere Leute wohnen>
Hat jemand nen Tip> Gibt es eine Beschwerdestelle für dieses unglaublich freche Vorgehen der Stadt>
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Christian
, Dienstag, 21.08.2007 (vor 7008 Tagen) @ Kaimon
Hallo,
die Stadt Köln fühlt sich im Recht - so einfach ist das. Sie hat folgendes Hirngespinst entwickelt: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, kann als Inhaber einer Zweitwohnung besteuert werden. Die tatsächlichen und rechtlichen Wohnverhältnisse sind unerheblich.
Wenn der Steuerbescheid vorliegt, hilft nur noch: Widerspruch einlegen. Das muss sein, sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Die Frist läuft mit Eingang des Steuerbescheides. Im Widerspruch noch mal den Sachverhalt schildern und gegen den Steuerbescheid und die Satzung als solche sowie gegen die Höhe des Betrages (falsche Schätzung) protestieren.
Dieser Widerspruch wird vermutlich abgelehnt mit dubiosen Hinweisen auf Entscheidungen des BFH (bei denen es um andere Sachverhalte geht). Dann steht die Klage beim VG Köln an. Daran dürfte kein Weg vorbeiführen, wenn Du Dein Geld wieder sehen willst.
Ich setze mal voraus, dass Du während Deines Studiums in Köln die Hauptwohnung bei Deinen Eltern hattest und dort keine Verfügungsgewalt über Deinen Wohnraum hattest.
Die gegenwärtigen Mieter/Eigentümer Deiner vorgeblichen Nebenwohnung werden Dir doch sicher bestätigen können. dass Du nie bei Ihnen gewohnt hast. Da genügt übrigens der Zeitraum ab 1.1.2005 (Datum des Inkrafttretens der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Köln. Da würde ich mich vorausschauend schon Mal an die wenden.
Es gibt zwei Beschwerdestellen für dieses Verhalten.
- den Petitionsausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen,
- den Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Düsseldorf.
Beide solltest Du anschreiben. Die Anschriften findest Du im Internet. Obwohl ich vermute (Berufspessimist) dass das Ganze nichts bringt. Beide werden ihr tiefes Bedauern ausdrücken, auf den Rechtsweg verweisen und nichts unternehmen. Aber anschreiben sollte man die Stellen trotzdem.
Noch Fragen
Gruß
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Hannelore Gustav
, Dienstag, 21.08.2007 (vor 7008 Tagen) @ Christian
Hallo Kaimon,
das ist nicht nur in Köln so, in München haben bereits seit 20 Jahren beerdigte einen Zweitwohnugssteuerbescheid und unzählige Mahnbescheide und schließlich auch noch einen Pfändungsbescheid erhalten, der Gerichtsvollzieher konnte allerdings nur den Grabstein pfänden.
Ja so einfach machens sichs die Kommunen, denn hier kommt einfach das kommunale Selbstverwaltungsrecht wirklich zum Tragen in allen Facetten und die Politiker, welche das Recht verliehen haben- sind dagegen genau so machtlos wie die "geschröpften Steuerzahler" Da möcht e man am Besten einen Tipp auf den Weg geben:Die in einem Boot sitzen sollen sich helfen!!!
Grüße v. Hannelore
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Christian
, Dienstag, 21.08.2007 (vor 7008 Tagen) @ Hannelore Gustav
Hallo Hannelore,
gibt es über den/die Fälle Zeitungsberichte>
Einen besteuerten Toten habe ich schon, aber das war nicht München und ist nicht so ausgeartet.
Eine kleine Korrektur:
Die Politiker, die den Kommunen das Recht (mit dem sie nicht umgehen können) verliehen haben, die Zweitwohnungsteuer zu erheben, können es ihnen auch wieder wegnehmen. Sie sind also nicht machtlos, wie sie behaupten, sondern willenlos - und Macht ohne Willen ist gefährlich. Für jeden einzelnen gilt: Der Primat der Politik sollte ständig an seine Pflichten erinnert werden.
Ansonsten sollte man nachsichtig sein mit den Kommunen (siehe Lukas 23, Vers 34).
Gruß
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Kaimon
, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 7007 Tagen) @ Christian
Hallo,
» Die gegenwärtigen Mieter/Eigentümer Deiner vorgeblichen Nebenwohnung werden Dir doch sicher bestätigen können. dass Du nie bei Ihnen gewohnt hast.
Warum sollten sie das> Die sind nicht verpflichtet, mir irgendwas zu bestätigen. Ich weiß auch gar nicht, wer da jetzt wohnt - ich erinnere mich nicht mal mehr, welches Stockwerk das war. Auch den Vermieter weiß ich nicht. Und Köln ist 500 km entfernt von hier. Da fahr ich nicht einfach mal so vorbei.
Die Eltern/Studenten-Problematik spielt bei mir übrigens keine Rolle. Ich wohne hier seit über 20 Jahren und war nur kurz während dieser Beziehung in Köln.
» die Stadt Köln ... hat folgendes Hirngespinst entwickelt: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, kann als Inhaber einer Zweitwohnung besteuert werden. Die tatsächlichen und rechtlichen Wohnverhältnisse sind unerheblich.
Hm, das soll in der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer stehen, vermute ich - ich werd die mal suchen. Die Stadt Köln mag sich vielleicht wünschen, daß sie Wohnungen mehrfach (für den jetztigen und alle früheren Mieter, sofern die da nicht ihren Hauptwohnsitz hatten) besteuern kann, aber das wird sicher vor höheren Gerichten keinen Bestand haben ... noch ist mir der Glaube an ein letztes bisschen gesunden Menschenverstand auch in Richterhirnen nicht völlig abhanden gekommen.
Es ist nur total nervig, über so einen Mist einen Prozeß führen zu müsen, vor allem über diese Entfernung.
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Kaimon
, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 7007 Tagen) @ Kaimon
Nochmal hallo,
nunja: § 1 der Satzung
Die Stadt Köln erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
So hatte ich mir das vorgestellt. Alles andere wäre auch eindeutig rechtswidrig gewesen. "Innehaben" erfordert, daß man die Wohnung zumindest betreten konnte. Das ist in meinem Fall ausgeschlossen, da die Wohnungsbesitzer mich nicht mal reinlassen würden ... schon gar nicht zum Zwecke der Übernachtung. Wenn die Stadt tatsächlich sich auf einen Prozeß einlassen sollte um Steuer für fiktive Wohnungen, würde mich das doch sehr wundern ... aber alles ist möglich, denn es geschieht ja auf Kosten des Bürgers.
Und man kann ja immer noch hoffen, daß der Bescheidempfänger sich nicht (rechtzeitig) wehrt.
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Christian
, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 7006 Tagen) @ Kaimon
Hallo,
lassen wir den gesunden Menschenverstand mal außen vor - es geht schließlich um juristische Fragen. Und Gerichte halten sich an die als rechtmäßig erkannten Satzungen.
Interpretieren wir die Kölner Satzung also mal aus Kölner Sichtweise.
1. Die Stadt Köln erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet (§ 1).
2. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient (§ 2, (1) a)).
3. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken (§ 3 (1)
Das heißt im Klartext:
Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist steuerpflichtig!
Nehmen wir dann noch einen Satz aus einem Urteil des BFH:
„Das Abstellen der Steuerpflicht auf die formale Meldung einer Wohnung als Nebenwohnung begegnet bei summarischer Prüfung auch verfassungsrechtlich keinen Bedenken.“
habe ich die Antwort auf Deinen Widerspruch schon grob skizziert. Und die Stadt wird sich sehr wohl auf einen Prozess einlassen - kostet ja, wie Du so schön festgestellt hast, nur das Geld des Steuerzahlers.
Bis einschließlich OVG NRW kann sie sich sogar ziemlich sicher fühlen, denn auch das OVG sagt:
„Damit hat der Satzungsgeber die Begriffsbestimmungen aus den §§ 15 und 16 MG NRW auf die Zweitwohnungssteuersatzung übertragen. Dies dürfte sich im Rahmen des dem Satzungsgeber zustehenden Ermessens halten und nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.“
Vom eingangs zitierten gesunden Menschenverstand her ist das Alles zwar purer Unsinn, aber das muss man einem Gericht erst mal substantiiert klar machen - und dann muss das Gericht diesen Unsinn auch noch erkennen wollen.
Nervig ist das sicherlich, auch wenn man keine 500 km entfernt vom Gerichtsort lebt. Aber wenn man es widerstandslos geschehen lässt, nervt es auch.
Fazit:
Es bleibt dem Bürger überlassen, sich gegen rechtwidrige Übergriffe zu wehren - das bezeichnet man dann als Institut des „mündigen Staatsbürgers“.
Gruß
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
orsolo, Samstag, 01.09.2007 (vor 6997 Tagen) @ Christian
» Hallo,
» lassen wir den gesunden Menschenverstand mal außen vor - es geht
» schließlich um juristische Fragen.
Das Ohnmachtsgefühl, das aus der Erkenntnis der Richtigkeit der Aussage entsteht, endet nicht selten in Wut. In Wut auf einen Staat und seine Bediensteten, die selbst häufig arge Probleme mit dem Recht haben - Kanzler und Beugehaft, Bürgermeister und Ermittlungsverfahren sind da nur einige Stichwörter.
Aber zum Konkreten; Mein Fall ist ähnlich gelagert dem, den der Amtsleiter des Kassen- und Steueramtes im KStA (siehe http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/pdf/06/0612005ED10.pdf) beschrieben hat. Ich habe aus Bequemlich- oder Vergesslichkeit die elterliche Wohnung über Jahre als Hauptwohnsitz gemeldet gelassen. Bisher habe ich das dem Sachbearbeiter zweimal mitgeteilt. Ignorant meiner Zeit und der Umwelt gegenüber schickt er immer wieder neue Aufforderung zur Erklärung. Ohne auf meinen Widerspruch einzugehen. Erinnert irgendwie an die Methoden der GEZ.
Zumindest der Artikel im KStA, in dem die Steuer ja mit einem "Aufwand" gerechtfertigt wird, der definitiv nicht angefallen ist, gibt etwas Hoffnung. Genauso wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen „Voraussetzung für das steuerpflichtige Innehaben einer Zweitwohnung ist, dass der (Zweitwohnungsinhaber)Wohnungsinhaber im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und ihm ein Verfügungsrecht zusteht.„
Sollte sich der Sachbearbeiter weiterhin auf das verschicken seiner Standardzettel beschränken, so wird es Zeit sich an höhere und ggf. öffentliche Stellen zu wenden.
» Das heißt im Klartext:
» Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist steuerpflichtig!
Das mag juristisch so sein, einzusehen ist es nicht (siehe oben). Es kann nicht sein, dass eine Steuer mit einer Begründung eingeführt wird (Aufwand, Luxus usw.), die später für die Erhebung völlig irrelevant ist.
» Fazit:
» Es bleibt dem Bürger überlassen, sich gegen rechtwidrige Übergriffe zu
» wehren - das bezeichnet man dann als Institut des „mündigen
» Staatsbürgers“.
So ist es. Leider habe ich den Eindruck, dass dies immer öfter nötig ist. Und im Gegensatz zu denen, die mich drangsalieren, verdiene ich nicht mein Geld damit. Geld, womit diese Leute auch noch finanziert werden. Letztlich wird darin wohl die Lösung liegen. Der volkswirtschaftliche Schaden wird irgendwann so groß sein, dass die Verursacher nicht mehr finanziert werden können - womit sie ihre Tätigkeit einstellen und der "normale" Mensch wieder leben und arbeiten kann.
In diesem Sinne...
orsolo
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Christian
, Sonntag, 02.09.2007 (vor 6996 Tagen) @ orsolo
Hallo Orsolo,
der Einladung kann ich einfach nicht widerstehen.
Habe mir den Artikel im Kölner Stadtanzeiger mal angeschaut. Das Problem dabei ist, dass Herr Josef Rainer Frantzen
- das Melderecht und
- die eigene Satzung nicht kennt.
1. So gibt es beispielsweise Fälle, wo Kölner nach dem Umzug in eine eigene Wohnung innerhalb Kölns das Elternhaus als Nebenwohnung angegeben haben (Zweitwohnsitz ist deswegen schon nicht möglich, weil Köln in diesem Fall der einzige Wohnsitz ist). Da ist es vom Melderecht durchaus zulässig, wenn auch u.U. nicht zwingend vorgeschrieben, sich mit Nebenwohnung zu melden. Es stört allerdings - und ausschließlich - die Verwaltung bei der Steuererhebung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität muss der Kölner Bürger deswegen also seine Lebens- und Wohnverhältnisse ändern oder lügen und seine durchaus melderechtskonforme Nebenwohnung (die er sehr wohl - wenn auch gelegentlich -, zum Wohnen und Schlafen nutzt) abmelden. So will es Rainer Josef, und der Wille der Verwaltung ist für den Bürger Gebot. Der traurige Witz dabei ist; Die Kölner tun es scharenweise. Da scheint wider Erwarten doch ein bisschen von der Zucht und Ordnung und dem Respekt vor der Obrigkeit hängen geblieben zu sein, die Preußens einstmals den Bewohnern ihrer Rheinprovinz einzuhauchen versuchten. Akkurat ist allerdings die Feststellung Reiner Josefs, dass die Kölner nicht einsehen wollen, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen - so weit reicht der preußische Einfluss dann doch nicht.
2. Die Steuer wird in Köln auch erhoben, wenn jemand überhaupt keinen Aufwand für die Nebenwohnung betreibt (z.B. weil sie ihm unentgeltlich überlassen wurde bzw. er sie unentgeltlich nutzt). Nachzulesen in § 2 Abs. 1 C9 der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung. Her irrt Rainer Josef sich schlicht.
3. In einem anderen Zusammenhang hat Rainer Josef sogar mal behauptet, dass in Köln Zweitwohnungsinhaber auch dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen würden, wenn sie nicht mit dieser Wohnung als Nebenwohnsitz gemeldet sind. Der babylonischen Sprachverwirrung, die er damit anrichtet, ist er längst selbst zum Opfer gefallen. Aber es stimmt auch sonst nicht. In Köln werden Zweitwohnungsinhaber nur dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen, wenn sie für ihre Zweitwohnung mit Nebenwohnung gemeldet sind (Ausnahme: Der Zweitwohnungsinhaber bittet die Stadt ausdrücklich darum bzw. zwingt sie dazu).
Was seine Unwissenheit angeht ist Rainer Josef allerdings in bester Gesellschaft. Sein OB wollte ohne „vertiefende Information“ partout nicht einsehen, dass ein Kölner Bürger Zweitwohnungsteuer zahlen muss („Das kann nicht sein!“). Ob man ihm das inzwischen erklärt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Na, gut, für mich ist er auf keinen Fall wählbar. Und Rainer Josef hat Glück, dass er nicht mein Mitarbeiter ist.
Belustigend ist natürlich auch. dass die Stadt Köln auf der Zählung der „wohnhaften Bevölkerung“ beharrt und eifrig die Nicht-Bürger mitzählt, die in einer ordnungsgemäßen Bevölkerungsstatistik nichts zu suchen haben. So leid es mir tut - nach der allein maßgeblichen Zahl der mit alleiniger oder Hauptwohnungen gemeldeten Einwohner (= Bürger) - ist Köln eben KEINE Millionenstadt.
Der OB mag sich trösten: Düsseldorf ist es noch viel weniger.
Eine kleine Ergänzung noch: Meine Feststellung:
WER MIT NEBENWOHNUNG GEMELDET IST, IST STEUERPFLICHTIG!
beschreibt akkurat die Wirkung der so genannten Zeitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen. Ob das so rechtlich zulässig ist, muss sich erst noch rausstellen. Das eine OVG/der eine VGH meint ja (mit m.E. haarsträubenden oder an den selbigen herbeigezogenen Begründungen), die anderen sagen klar und deutlich: NEIN! Na ja, jetzt ist in dieser Frage erstmalig das Bundesverwaltungsgericht dran. Das ist bei der Zweitwohnungsteuer zwar auch nicht gerade trittsicher, aber vielleicht klappt es diesmal.
Gruß 
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Orsolo, Samstag, 08.09.2007 (vor 6990 Tagen) @ Christian
Hi Christian,
» Habe mir den Artikel im Kölner Stadtanzeiger mal angeschaut. Das Problem
» dabei ist, dass Herr Josef Rainer Frantzen
» - das Melderecht und
» - die eigene Satzung nicht kennt.
Da bin ich ja mal gespannt, ob der arme Sachbearbeiter mir dies bestätigen muss
In meiner Antwortschreiben habe ich mich u.a. auf seinen Dienstherren gestützt.
» 1. So gibt es beispielsweise Fälle, wo Kölner nach dem Umzug in eine
» eigene Wohnung innerhalb Kölns das Elternhaus als Nebenwohnung angegeben
» haben (Zweitwohnsitz ist deswegen schon nicht möglich, weil Köln in diesem
» Fall der einzige Wohnsitz ist). Da ist es vom Melderecht durchaus zulässig,
» wenn auch u.U. nicht zwingend vorgeschrieben, sich mit Nebenwohnung zu
» melden.
Aha. Wenn ich nach dem Melderecht nicht zur Meldung verpflichtet bin, dann handelt es sich doch um eine Verletzung der allg. Gleichbehandlung!>
» Akkurat ist allerdings die Feststellung Reiner
» Josefs, dass die Kölner nicht einsehen wollen, eine Zweitwohnungssteuer zu
» zahlen - so weit reicht der preußische Einfluss dann doch nicht.
Der Grundgedanke der Zweitwohnungssteuer ist unabhängig der Betrachtung all der anderen bereits erhobenen Steuern und der Verschwendung von Steuergeldern durchaus nachvollziehbar. Allerdings nicht, wenn beide Wohnungen innerhalb der gleichen Kommune liegen.
Spätestens bei der Betrachtung der Korruptionsskandale Kölns (eine Suche nach "Oppenheim-Esch" und "Köln" ist da sehr erhellend), die für den Steuerzahler unabsehbare finanzielle Belastungen bedeuten, bekomme ich schlicht und einfach das kotzen. Übertroffen wird dies nur noch, wenn ich wieder irgendwelche Idioten unserem OB zujubeln sehe, weil der irgendein Bändchen durchschneidet oder versucht einen Grundstein zu legen. Als gebürtiger Kölner muss man sich einfach schmämen.
» 2. Die Steuer wird in Köln auch erhoben, wenn jemand überhaupt keinen
» Aufwand für die Nebenwohnung betreibt (z.B. weil sie ihm unentgeltlich
» überlassen wurde bzw. er sie unentgeltlich nutzt). Nachzulesen in § 2 Abs.
» 1 C9 der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung. Her irrt Rainer Josef sich
» schlicht.
$2, Abs.4 besagt aber, das eine Nebenwohnung auch bewohnt werden muss! Dies macht so ausnahmsweise mal Sinn. Seit bald zwei Jahren versuche ich dem Kassen- und Steueramt klar zu machen, dass eben dies bei mir nicht der Fall ist.
» Was seine Unwissenheit angeht ist Rainer Josef allerdings in bester
» Gesellschaft. Sein OB wollte ohne „vertiefende Information“ partout nicht
» einsehen, dass ein Kölner Bürger Zweitwohnungsteuer zahlen muss („Das kann
» nicht sein!“). Ob man ihm das inzwischen erklärt hat, entzieht sich meiner
» Kenntnis.
Der Mann muss sich um größere Skandale kümmern. Der hat für so etwas keine Zeit.
» Na, gut, für mich ist er auf keinen Fall wählbar.
Er ist weder wähl- noch tragbar.
» Und Rainer
» Josef hat Glück, dass er nicht mein Mitarbeiter ist.
Was für eine schöne Vorstellung 
» Belustigend ist natürlich auch. dass die Stadt Köln auf der Zählung der
» „wohnhaften Bevölkerung“ beharrt und eifrig die Nicht-Bürger mitzählt, die
» in einer ordnungsgemäßen Bevölkerungsstatistik nichts zu suchen haben. So
» leid es mir tut - nach der allein maßgeblichen Zahl der mit alleiniger
» oder Hauptwohnungen gemeldeten Einwohner (= Bürger) - ist Köln eben KEINE
» Millionenstadt.
Der OB mag sich trösten: Düsseldorf ist es noch viel
» weniger.
Ich glaube, er tröstet sich mit ganz anderen Millionen.
» Na ja, jetzt ist in dieser Frage erstmalig das Bundesverwaltungsgericht
» dran. Das ist bei der Zweitwohnungsteuer zwar auch nicht gerade
» trittsicher, aber vielleicht klappt es diesmal.
Ich weiß nicht, ob diesdies Grund zur Hoffnung gibt, oder einfach nur traurig ist.
Mit besten Grüßen
Orsolo
Vor 20 Jahren ausgezogen - aber Zweitwohnungssteuer? (Köln)
Christian
, Samstag, 08.09.2007 (vor 6990 Tagen) @ Orsolo
Hallo Orsolo,
der arme Sachbearbeiter bestätigt alles, was sein Leiter murmelt, er ist schließlich Mitarbeiter.
Das mit dem Anmelden von Nebenwohnungen bitte nicht missverstehen. Das Melderecht schreibt durchaus verbindlich vor, wer sich anmelden MUSS - also auch der Kölner, der in Köln eine weitere Wohnung bezieht. Das heißt aber nicht, dass derjenige, der in Köln eine eigene Wohnung hat, (sporadisch oder regelmäßig) seine Eltern besucht und dort auch mal übernachtet, weil z.B. zu viel Alt getrunken wurde, sich dort nicht mit Nebenwohnung melden darf. Keine Meldepflicht, aber durchaus zulässig. Diese Nebenwohnung ist dann aber keine Zweitwohnung, auch wenn die Kölner Satzung etwas anderes besagt.
Auf das Nutzen kommt es nicht an. Auch das Vorhalten einer Zweitwohnung ist steuerpflichtig (BVerfG 1983) - da ist die Kölner Satzung einmal mehr falsch und verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Die Meldung einer Nebenwohnung ist für das Kassen- und Steueramt Grundlage der Besteuerung (Nebenwohnung = Zweitwohnung, das ist zwar rechtlich nicht haltbar, aber was soll`s). Ansprechpartner für das Abmelden einer Nebenwohnung ist das Einwohnermeldeamt. Nur die können das ändern. Und dann gilt nach Kölner Recht: Keine Nebenwohnung = Keine Zweitwohnung (auch falsch, aber was soll`s bei so vielen Fehlern). Original Rainer-Joseph: „… bitte ich Frage des Melderechts mit der Meldebhörde zu klären“ - ich weiß da fehlen ein paar Buchstaben, aber Zitat ist Zitat.
Der angegebene Link zu Jürgen Keitel gibt keinen Anlass zur Hoffnung. Stimmt ja vieles, was er schreibt, aber da ist nichts Neues drin - und leider auch nicht viel Hilfreiches. Er gräbt an der faschen Stelle.
Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 (2 BvR 1275/79) zum so genannten „Überlinger Modell“ ist die Zweitwohnungsteuer bei entsprechender Ausgestaltung eine rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer. Wer eine Zweitwohnung innehat, kann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Und - wenn die Voraussetzungen vorliegen, müssen auch „Einheimische“ Zweitwohnungsteuer zahlen, denn Einheimische dürfen nicht besser behandelt werden als Auswärtige (BVerfG 1983, s.o.). Hat allerdings mit der Kölner Zweitwohnungsteuer nur dem Namen nach was zu tun. Wenn jemand im Zusammenhang mit der Kölner Satzung (und vergleichbaren) behauptet, sie entspräche den Vorgaben des BVerfG zur Zweitwohnungsteuer, sollte man eingehend überprüfen, ob hier nicht ein Fall ähnlich der Pseudologia phantastica vorliegt.
Gruß
Christian