Haupt- oder Nebenwohnsitz für Mutter & Kind?
» 1. Welche Ummeldung ist nun für wen vorzunehmen>
Nach §16 Sächsisches Meldegesetz entfällt beispielsweise die Meldepflicht, wenn eine Nebenwohnung für maximal sechs Monate bezogen wird - unter der Voraussetzung, daß die Hauptwohnung bestehen bleibt. Die Meldegesetz sind an sich sehr ähnlich, du solltest einen Blick in das Meldegesetz des Bundeslandes deiner Schwiegereltern schauen.
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- Haupt- oder Nebenwohnsitz für Mutter & Kind? -
jamesbond,
14.02.2006
- Haupt- oder Nebenwohnsitz für Mutter & Kind? - René, 14.02.2006