ZWS für Zivis in Nürnberg?

schizophrenie @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6546 Tagen)

Servus die Fachmänner.
Ich bin froh euer Forum gefunden zu haben, weil einem von offizieller Stelle keiner hilft. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es rechtens ist, dass ich ZWS zahlen soll. Der Fall ist wie folgt:

Ich habe vom 2004 bis 2005 Zivildienst in Nürnberg gemacht. Habe mich dort als Zweitwohnsitz gemeldet. Am 01.01.2005 erhob die Stadt Nürnberg ZWS. Nach etwa einem Jahr kam eine Aufforderung, mich zu erklären. Das tat ich auch.
Ich gab an, dass ich ein möbliertes Zimmer in einer Zweck-WG hatte für den Zeitraum, weil der zur Verfügung gestellte Raum der Zivi-Stelle unzumutbar war. Ich wohnte da etwa zehn Monate. Nach der Erklärung hörte ich von dem Steueramt nichts mehr. Ich zog wegen Studium in eine andere Stadt.

Heute meldete sich eine Frau und sie will mir einen Bescheid zu schicken. Ich wusste von der Klage in Gelsenkirchen und hab dann recherchiert und ua eure Seite gefunden. Nun hab ich Motivation, der Stadt Nürnberg nichts zu zahlen. Hab ich das Recht zu>
Was müsste ich tun, um denen das Geld zu verwehren>

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Grüße

ZWS für Zivis in Nürnberg?

Christian @, Donnerstag, 23.08.2007 (vor 6546 Tagen) @ schizophrenie

Servus,

die Stadt Nürnberg besteuert das Innehaben einer Nebenwohnung und nennt diese Zweitwohnung. Das entspricht nicht den Vorgaben des BVerfG für das, was eine Zweitwohnung ist und wie der Steueranspruch danach zustande kommt.
Dagegen kann und sollte man sich wehren, denn gem. BVerfG muss man mehr als zwei Wohnungen innehaben, um zur ZWSt herangezogen werden zu können. Mit der melderechtlichen Haupt- und Nebenwohnung hat das nichts zu tun.
Das Problem ist dabei, dass die bayerischen Verwaltungsgerichte und der vorturnende V-Gerichtshof die Nürnberger Praxis für rechtmäßig halten. In anderen Bundesländern sieht das anders aus, aber das interessiert in Bayern natürlich niemanden. Höchstrichterliche Urteile gibt es noch nicht, die ersten Verfahren vor dem BVerwG stehen allerdings an (Aktenzeichen noch nicht bekannt). Ob Bayern die dann akzeptieren wird, muss sich herausstellen.

Was ist zu tun>
Das müsste, sobald der Bescheid da ist, in der Rechtsbehelfsbelehrung zu finden sein, die gehört zu jedem Bescheid. Im Bayern gibt es einige Bezirke, in denen versuchsweise nicht mehr erst Widerspruch eingelegt werden muss, sondern gleich beim Verwaltungsgericht geklagt werden kann (muss). Eventuell gehört Nürnberg zu diesen Bezirken. Müsste aber, wie gesagt, im Rechtsbehelf stehen.
Also erst Mal den Steuerbescheid abwarten. Solltest Du gleich Klage einlegen können, hier wieder melden.

Darüber hinaus kannst Du, um Deinem Unwillen Luft zu machen, den Verantwortlichen Politikern schreiben
- dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages,
- dem Fraktionsvorsitzen der CSU im Landtag.
Die helfen Dir zwar auch nicht, müssen aber Deinen Unmut zumindest zur Kenntnis nehmen. Das kannst Du gleich machen, auch wenn der Steuerbescheid noch nicht eingegangen ist..

Noch Fragen>

Pfüati