ZwSt auch für Minderjährige?
Hallo!
Müssen Minderjährige grundsätzlich Zweitwohnungsteuer zahlen> Oder sind Sie gemäß Meldegesetz gar nicht meldepflichtig bis zur Vollendung der Volljährigkeit> Muss die Steuerbefreiung bereits in der Satzung aufgeführt sein oder gibt es eine Grundsatzentscheidung, wonach Minderjährige nicht zur Steuerpflicht herangezogen werden können>
Es ist doch Irrsinn, beispielsweise von einem Dreijährigen Zweitwohnungsteuer zu verlangen...
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße von
Manu
ZwSt auch für Minderjährige?
Minderjährige sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
ZwSt auch für Minderjährige?
» Minderjährige sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
Ach so> Und laut welcher Vorschrift bzw. nach welchem Gesetz> Wieso grundsätzlich> Was ist, wenn ein 17-jähriger ein Unternehmen hat oder eine 13-jährige ein Haus/Grundstück geerbt hat> --> Erbschaftssteuer bzw. daraus resultierende Grundsteuer>
Würd mich interessieren.
Vielen Dank im Voraus
Bernd
ZwSt auch für Minderjährige?
» Minderjährige sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig.
Gemäß welcher Vorschrift ist das denn so> Steuerpflichtig sind grundsätzlich natürliche Personen. Und das beginnt mit Vollendung der Geburt.
Also warum sind Minderjährige grundsätzlich nicht steuerpflichtig>>>