Zweitwohnsteuer Köln

Christian @, Sonntag, 26.08.2007 (vor 7003 Tagen) @ inamaus

Hallo,

wenn „mein Mann“ bedeutet: „verheiratet, nicht dauernd getrennt leben“ darf die Stadt Köln keine Zweitwohnungsteuer verlangen. Das wäre verfassungswidrig.

Liegt schon ein Steuerbescheid vor oder erst die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer>
Falls schon ein Steuerbescheid vorliegt: von wann>

Noch Fragen

Gruß


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