Zweitwohnsteuer Köln
Hallo,
wenn „mein Mann“ bedeutet: „verheiratet, nicht dauernd getrennt leben“ darf die Stadt Köln keine Zweitwohnungsteuer verlangen. Das wäre verfassungswidrig.
Liegt schon ein Steuerbescheid vor oder erst die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer>
Falls schon ein Steuerbescheid vorliegt: von wann>
Noch Fragen
Gruß
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- Zweitwohnsteuer Köln -
inamaus,
26.08.2007
- Zweitwohnsteuer Köln -
Christian,
26.08.2007
- Zweitwohnsteuer Köln - Ina, 27.08.2007
- Zweitwohnsteuer Köln -
Christian,
26.08.2007