steuererklärung ausfüllen oder nicht?

lensche @, Montag, 27.08.2007 (vor 6496 Tagen)

Hallo

ich hätte nun auch mal eine frage:
ich wohne in nürnberg und habe dort in meiner studienzeit eine wg des studentenwerks bewohnt. Zum 1.1.05 wurde dort dann die zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Zum 1.11.05 habe ich mich dann aus anderen Gründen zum Hauptwohnsitz umgemeldet.
Jetzt soll ich für den Zeitraum vom 1.1. bis 1.11. zweitwohnsitzsteuer zahlen. Mein Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern wo ich natürlich nur ein "Kinderzimmer" hatte.
Ich habe dann auch beim steueramt angerufen ob ich trotzdem zahlen muss, was die natürlich bejahten.
Meine Frage ist, soll ich die Steuererklärung überhaupt ausfüllen, ich habe nämlich vor einem jahr schon mal eine bekommen und nie zurückgeschickt woraufhin auch keine reaktion kam.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
mfg
lensche

steuererklärung ausfüllen oder nicht?

Christian @, Montag, 27.08.2007 (vor 6496 Tagen) @ lensche

Hallo Jensche,

Ordnung ist das halbe Leben - im Nürnberger Steueramt scheint man es mit der anderen Hälfte zu halten.
Ausfüllen sollte man die Steuererklärung schon, allerdings in Deinem Fall würde ich schriftlich auf die 2006 bereits abgegebene Erklärung verweisen und - aus purer Bosheit darauf bestehen - dass ich um eine ERNEUTE Abgabe gebeten werde. Ggf. würde ich das Ganze per Einschreiben mit Rückschein abwickeln - ist zwar teuer, aber die Post will auch was verdienen.
Bei Deiner Fallkonstellation wäre die ZWSt verfassungswidrig - was sich vor Kgl. Bayer, Gerichten aber nicht so ohne weiteres durchsetzen lässt (die sind diesbezüglich anderer Auffassung, ohne das allerdings nachvollziehbar begründen zu können - aber das müssen sie ja auch nicht). Allerdings laufen diesbezüglich bereits die ersten Klagen vor dem BVerwG (wie die entscheiden, ist schwer vorhersehbar).
Noch Fragen

Gruß

steuererklärung ausfüllen oder nicht?

lensche @, Dienstag, 28.08.2007 (vor 6496 Tagen) @ Christian

hmm also muss ich wohl doch zahlen...
oder macht es sinn auf den bescheid dann widerspruch einzulegen>
Könnte ich mich vielleicht auf rückwirkend ummelden> Ich habe nämlich eigentlich nur bis 31.7.05 in dieser wg gewohnt und danach bis 1.11. bei meinen eltern. Habe mich natürlich aus bequemlichkeit nicht für den zeitraum abgemeldet...

danke für die hilfe (ist echt super euer forum :-) )
lensche

steuererklärung ausfüllen oder nicht?

Christian @, Dienstag, 28.08.2007 (vor 6496 Tagen) @ lensche

Hallo Lensche,

mit dem nachträglich Abmelden ist es wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip ja … Probiere es einfach, wenn Dir geglaubt wird, ist die Sache erledigt. Hängt letztlich vom Good-Will der Meldebehörde und der eigenen Überzeugungskraft ab.

Ob ein Widerspruch Sinn macht oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn der Wille zur Klage nicht da ist, macht es keinen Sinn.

Gruß

steuererklärung ausfüllen oder nicht?

lensche @, Dienstag, 28.08.2007 (vor 6496 Tagen) @ Christian

so, es hat sich nun hoffentlich alles geklärt, beim einwohnerahmt in nürnberg sagte man das die rückwirkende ummeldung prizipiell möglich ist, meine damalige heimatgemeinde die allerdings entscheiden muss wegen den geldern.
Habe daraufhin gerade bei meiner ehemaligen heimatgemeinde angerufen, und die würden das wohl machen!! Ich müsste ledeglich ein bußgeld von 20 euro zahlen.
Und das ist ja nun doch wesentlich günstiger als die steuer!
Zum glück muss ich morgen eh zu meinen eltern fahren dann kann ich das gleich erledigen, hoffentlich klappts dann auch, jedenfalls wäre ich dann von der zweitwohnsitzsteuer befreit.

lg
lensche

steuererklärung ausfüllen oder nicht?

Christian @, Dienstag, 28.08.2007 (vor 6496 Tagen) @ lensche

Hallo Lensche,

Respekt (>) vor der Großzügigkeit Deiner ehemaligen Heimatgemeinde - die müssen ja ziemlich viel Geld haben. Auch das Bußgeld von 20,00 EURO (bei bis zu 500,-- möglichen) ist ausgesprochen milde. Ganz ehrlich: Als Leiter Ordnungsamt würde ich da anders zulangen.
Was lernen wir daraus> Die so genannte Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg hat sich aus Sicht der „Stadtväter“ einmal mehr bewährt. Nürnberg hat - zu Recht oder zu Unrecht - einen Bürger mehr und bekommt dafür den kommunalen Finanzausgleich („Kopfgeld“), der ein Vielfaches der Zweitwohnungsteuer ausmacht. Und der Neubürger freut sich, dass er keine Zweitwohnungsteuer zahlen muss. Was begehrt das Herz mehr.
Wie ein Herr Beckstein sinngemäß sagte: Heimat ist da, wo ich keine Zweitwohnungsteuer zahlen muss!:-(

Übrigens: