Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?

mima @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6779 Tagen)

Moin ,
habe gestöbert, aber auf meine Frage noch keine Antwort gefunden. So also:

Ich werde für 2005/2006 für ein Zimmer in Köln veranlagt. Kann ich das abwenden, wie>

Situation:
Ich habe in HH gewohnt, gelebt, gearbeitet, während ich in Köln einen Sohn habe, den ich regelmäßig besucht habe (inzwischen wohne ich in Köln, um mehr Zeit mit ihm verbringen zu können und um die mit dem Pendeln verbundenen Kosten zu reduzieren).

Mit der Mutter habe ich nie zusammengelebt.
Zwischen der Mutter und mir herrscht, wie so oft in gescheiterten Beziehungen, Krieg.
Ich war also auf eine Unterkunft angewiesen, wenn ich den Kontakt zum Kind aufrechterhalten wollte.

Die habe ich gefunden: ein Lagerraum im Hinterhof. Klo überm Hof. Kein fließend Wasser, keine Küche und keine Anbindung an eine Wohnung. Der Lagerraum war ein umbauter Raum mit Heizkörper, Tür und vergittertem Fenster. Punkt.
Diesen Raum habe ich dusseligerweise angegeben, auch weil meine Perspektive war, irgendwann in Köln zu leben.
Nutzung: Den Raum habe ich monatlich im Schnitt für 2 bis 3 Nächte genutzt und als Rückzugsraum mit meinem Sohn bei schlechtem Wetter.

Wie ist das also zu bewerten und was ist zu tun>

Herzlicher Dank und Gruß
m

Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?

Christian @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6779 Tagen) @ mima

Horridoh,

eine etwas knifflige, aber mit der juristischen Brechstange lösbare Situation.

Ich setzte voraus, dass dieses Zimmer korrekterweise als Nebenwohnung gemeldet war, sonst hätte die Kölner Verwaltung das nie erfahren.

Damit ist nach der Kölner Satzung die Steuerpflicht gegeben, denn die ist so ausgelegt, dass nur Nebenwohnungen - und das auch nur selektiv - besteuert werden können. Die Dauer der Nutzung spielt dabei keine Rolle. Die Wohnungsdefinition in der Kölner Satzung ist identisch mit der des Melderechts („umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird“). Diese Definition ist mit dem beschriebenen Zimmer erfüllt, so dass demnach zwei „Wohnungen“ innegehabt (bedeutet die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt als Mieter/Eigentümer) wurden.

Die Steuer nur kann man abwenden, wenn man gerichtlich dagegen vorgeht. Dafür bieten sich mehrere Ansatzpunkte, die letztlich alle auf die Rechtswidrigkeit der Satzung hinauslaufen. Dies durchzusetzen ist in NRW einigermaßen schwierig, wenn nicht unmöglich. Es gibt allerdings - wenn auch nicht auf die konkrete Situation bezogen - einige Klagen vor dem BVerwG, die sich auch hier mit Sicherheit hilfreich erweisen können.
Dennoch führt kein Weg daran vorbei, dass in einem ersten Schritt fristgerecht ein einigermaßen begründeter Widerspruch eingelegt werden muss. Der Widerspruch ist allerdings nur sinnvoll, wenn man bereit ist, danach auch vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, denn der Widerspruch wird von der Stadt Köln mit Sicherheit zurückgewiesen (s.o.). Danach wäre eine Klage beim VG Köln an der Reihe. - die halten das Melderecht für eine Einrichtung zur Vermeidung der Zweitwohnungsteuer. Das kann man selbst machen, dazu braucht man noch keinen Anwalt, nur Zeit. Wie es danach weitergeht, hängt von vielen Faktoren ab.
Klagen oder nicht klagen, das ist hier die (zu beantwortende) Frage.

Für Widerspruch UND Klage gibt es hier Hilfe.;-)

Noch Fragen >

Gruß

Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?

mima @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6779 Tagen) @ Christian

Danke für die schnelle Antwort und das Hilfeangebot!

Ja, den Raum habe ich tatsächlich angemeldet.
Offensichtlich reicht ein Widerspruch nicht aus. Damit schließen sich die nächsten Fragen an:

Für den Widerspruch habe ich noch knapp 3 Wochen Zeit. Was heißt "einigermaßen begründeter Widerspruch">

Mit wie viel Aufwand und Kosten ist im Falle einer Klage zu rechnen> Es handelt sich bei der angesetzten Steuer um knapp € 200. Weil ich aber im Moment arbeitslos bin, ist das eine Menge Geld für mich!!!

Wie muss ich vorgehen und wie ist zu argumentieren (Rechtswidrigkeit)> Wo finde ich vergleichbare erfolgreiche Klagen vor dem BVerwG>

Gruß MI

Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?

Christian @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6779 Tagen) @ mima

Hallo,
200 EURO auf rechtswidriger Basis sind für jeden zu viel.
- für den Widerspruch werde ich in den nächsten Tagen ein paar Hinweise geben (Zweckmäßig wäre, wenn sich das über Mail abwickeln ließ, denn ein paar persönliche Angaben würde das Ganze erleichtern - ich bin über das Forum auf diesem Weg erreichbar.)
- als Arbeitsloser würde ich - unabhängig vom Widerspruch - die Aussetzung der zumindest Stundung beantragen, denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht (mehr) vorhanden, außerdem kann man Prozesskostenhilfe beantragen (damit sind zumindest die Kosten für den eigenen Anwalt abgedeckt
- vergleichbare erfolgreiche Klagen gibt es meines Wissens überhaupt nicht - diese Fallkonstellation ist (für mich) neu; die von mir genannten Klagen würden Dir ggf. helfen, weil damit hoffentlich klargestellt wird, dass Satzungen vom Typus der Kölner verfassungswidrig sind, aber die entsprechenden Klagen wurden erst im Juli eingereicht.
Gruß