Erst- oder Zweitwohnsitz?

musicus @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 7001 Tagen)

Freundlichen guten Tag!

Ich hab folgendes Problem. Um eine Fortbildung in einer anderen Stadt als meinem Wohnort anfangen zu können, muss ich meinen Hauptwohnsitz für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme ummelden in eine Stadt, die im Förderungsgebiet liegt. Das wäre soweit kein Problem (Untermiete bei Oma). Meinen jetzigen Wohnort müsste ich dann aber als Zweitwohnsitz beibehalten, weil ich in meiner jetzigen Wohnung mit meinem Lebensgefährten und meiner Tochter (für die ich erziehungsberechtigt bin und die hier zur Schule geht) wohne. Man könnte daraus schließen, dass hier mein Lebensmittelpunkt liegt. Könnte es bei der Ummeldung Probleme geben und kann man als Erzíehungsberechtigte (Geschiedene) seinen Erstwohnsitz in einer anderen Stadt haben als das Kind> Eine Anmeldung als Zweitwohnsitz in der anderen Stadt käme nicht in Frage. Und wie verhält sich das überhaupt mit den Versicherungen, wie Haftpflicht usw. Mein Lebensgefährte würde auch weiterhin hier seinen Hauptwohnsitz haben, ebenfalls meine Tochter. Muss meine jetzige Wohnung dann nur zu einem Drittel als Zweitwohnsitz angemeldet werden> Dies im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer.:-(

Erst- oder Zweitwohnsitz?

Christian @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 7001 Tagen) @ musicus

»Hallo Musica,
es geht wohl um Haupt- und Nebenwohnung und das Melderecht und nicht um Wohnsitze.
Wenn ich das richtig verstehe, wäre die Anmeldung mit Hauptwohnung „im Fördergebiet“ erforderlich, um überhaupt an der Fortbildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Wer verlangt das eigentlich>
Aus Sicht des Melderechts unproblematisch, wenn Du Dich vorwiegend in dieser Stadt aufhalten wirst. Minderjährige Kinder sind zwingend am (Haupt-)Wohnort des Erziehungsberechtigen anzumelden - was ja auch nur konsequent ist, wenn du Dich dort vorwiegend aufhältst (ansonsten wäre die Meldung rechtswidrig. Die Frage nach dem „Lebensmittelpunkt“ ist bei dieser Konstellation völlig wurst. Fragt kein Mensch nach. Die Probleme, die sich damit aus dem Melderecht ergeben, kannst Du Dir selber ausrechnen.
Was die Zweitwohnungsteuer angeht: Da empfehle ich bei dieser Konstellation, die Wohnung „im Fördergebiet“ als alleinige Wohnung anzumelden - Du hältst Dich dort ja (melderechtlich gesehen) sowieso vorwiegend auf, und Deinen Lebensgefährten kannst Du so oft und so lange besuchen, wie Du willst, ohne damit melderechtlich relevant zu werden. Fragt auch kein Mensch nach.
Das war das Melderecht und seine Konsequenzen. Sorry, aber so ist die Rechtslage.
Noch Fragen>
Gruß

Erst- oder Zweitwohnsitz?

musicus @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 7001 Tagen) @ Christian

Hallo Christian.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen. Die Auflage in dem Gebiet zu wohnen, wo die Ausbildung stattfindet, wurde mir vom Bildungsträger mitgeteilt. Die waren da aber auch nicht glücklich drüber, so wie ich das verstanden habe. Nun mal sehen, wie ich das Problem löse, nachdem ich nun die "Melderechtslage" soweit verstanden habe.
Gruß
Musica