Zweitwohnsitz bei den Eltern!? -Rügen

Christian @, Freitag, 31.08.2007 (vor 6496 Tagen) @ JuLsChn

Hallo,
ob und wie eine Kommune eine Zweitwohnungsteuer erheben will oder nicht, richtet sich nach der jeweiligen Satzung - bitte dort nachsehen.
Wenn zwei steuerliche Wohnsitze vorhanden sind muss, ggf. Zweitwohnungsteuer gezahlt werden, richtet sich nach der „Zweitwohnsitz-Gemeinde“. Aber ist das bei Dir wirklich so>
Gruß


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