ZWS Einfuehrung
Hallo,
wenn ich meinen Zweitwohnsitz in einer ZWS-freien Gemeinde anmelde, welche beispielsweise ab dem 01.01.2008 ZWS (ueberaschenderweise, dass heisst das bei meiner Anmeldung dies noch nicht bekannt war) einfuehrt, zaehlt das auch ab dem 01.01. direkt fuer bereits gemeldete Zweitwohnungen> Oder gilt in diesem Fall aehnliches wie bei der Abgeltungssteuer, dass bereits bestehende guenstiger (zumindest fuer einen bestimmten Zeitraum) gestellt werden>
(Ich kann es mir selber nicht vorstellen...!)
Des Weiteren: Gibt es noch die Moeglichkeit in diesem bzw auch im naechsten Jahr die Fahrten zwischen Erst-und Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen>
rgds,
Andre