Zweitwohnungssteuer und Wohngeld
Hallo zusammen!
Mich würde Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt mal interessieren. Ein AzuBi wohnt zum Zwecke der Ausbildung in einer Stadt, die eine Zweitwohnungssteuer erhebt. Da seine Ausbildungsvergütung nicht allzu hoch ist, ist er berechtigter Empfänger von Wohngeldzahlungen der Stadt. Ist es bei Vorliegen der Vorraussetzungen eines Wohngeldanspruchs gegen die Stadt dennoch möglich durch eben diese Stadt auch zur Zweitwohnungssteuer veranlagt zu werden>
Zweitwohnungssteuer und Wohngeld
» Ein AzuBi wohnt zum Zwecke der Ausbildung in einer Stadt, die eine Zweitwohnungssteuer erhebt.
1. Wäre es bei AzuBis nicht melderechtlich der Hauptwohnsitz>
2. Es gibt viele Gemeinden, die Personen unter 18 von der Steuer ausschließen.
3. Es gibt wenige Gemeinden, die für Azubis geringere Tarife anbieten.
Zweitwohnungssteuer und Wohngeld
Zur Hauptwohnsitzfrage:
je nach Bundesland ist diese Frage ja anders zu sehen. Bei einer Regelung von mehr als 50% Auffenthalt, dann Hauptwohnsitz, ist es ohne Probleme möglich wenn man bei einer 5 Tage Woche den Hauptwohnsitz dort hinlegt wo das Wochenende verbracht wird, da man davon ausgehen muss, dass man 3 Nächte im Hauptwohnsitz, plus 2 Nächte je Feiertag, Urlaub, etc. da verbringt, damit erreicht man ohne Probleme die 50% Klausel.