Dubiose Methoden der Stadt Köln...

melvin, Köln, Montag, 03.09.2007 (vor 6442 Tagen)

Ich wollte kurz mal meine Situation schildern:

Das gleiche Spiel auch bei mir:
Vor fast 2 Jahren habe ich einen Erklärungsbogen zur Zweitwohnsitzsteuer ausgefüllt. Nur ein Zimmer bei den Eltern, etc. Danach habe ich nichts mehr von der Stadt gehört. Nun habe ich einen netten Brief bekommen (sah 100fach kopiert aus, mit schwarzem Kopiererrand), daß noch keine Daten für mich vorliegen. Man würde sich entschuldigen, daß alles so lange gedauert hat...und ich solle doch den beiligenden Fragebogen ausfüllen (dem Schreiben lag KEIN Bogen bei). Also habe ich der Sachbearbeiterin ein Fax geschrieben, daß ich 2005 schon die Erklärung abgegeben habe....
Das Fax wurde ignoriert (Sendebericht vorhanden!) und es flatterte ein Schätzungsbescheid ins Haus.

Nettes Vorgehen, oder>

Melvin

Dubiose Methoden der Stadt Köln...

melvin, Montag, 03.09.2007 (vor 6442 Tagen) @ melvin

gibts hier jemand der mal gegen die geklagt hat oder gerade dabei ist>

Dubiose Methoden der Stadt Köln...

Christian @, Montag, 03.09.2007 (vor 6442 Tagen) @ melvin

Hallo Melvin,
sparen wir uns Kommentare zur Qualität der Kölner Stadtverwaltung - sie entspricht der des Stadtrates.
Gegen den Steuerbescheid kannst Du Dich nur ganz formell wehren - Widerspruch und wenn dieser abgelehnt wird, Klage vor dem Verwaltungsgericht. Kann sich alles hinziehen. Und vor dem VG Köln kann es „heiter“ werden.
Wenn Du das willst, wird Dir hier geholfen. Einschüchtern lassen solltest Du Dich allerdings nicht.
Da trotz Widerspruch die Zahlung geleistet werden muss - es sei denn, Du klagst auch dagegen (bringt aber wahrscheinlich nichts), solltest Du sofort einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen - da dürfte ja einiges aufgelaufen sein, und daran ist die Stadt schuld. Der Antrag wird vermutlich auch abgelehnt, aber sie müssten Dir die Stundung (Ratenzahlung) anbieten.
Gruß

Dubiose Methoden der Stadt Köln...

melvin, Köln, Freitag, 07.09.2007 (vor 6439 Tagen) @ Christian

» Gegen den Steuerbescheid kannst Du Dich nur ganz formell wehren -
» Widerspruch und wenn dieser abgelehnt wird, Klage vor dem
» Verwaltungsgericht. Kann sich alles hinziehen. Und vor dem VG Köln kann es
» „heiter“ werden.
» Wenn Du das willst, wird Dir hier geholfen. Einschüchtern lassen solltest
» Du Dich allerdings nicht.

Ja, Widerspruch habe ich schon eingelegt.
Eine Begründung wollte ich noch hinterherschieben. Dazu auch die Frage, ob gerade noch Verfahren laufen... Aber ich habe gesehen, weiter oben ist dazu schon ein Thread geöffnet. Da werde ich mich dann mal mit rein hänngen...

» Da trotz Widerspruch die Zahlung geleistet werden muss - es sei denn, Du
» klagst auch dagegen (bringt aber wahrscheinlich nichts), solltest Du
» sofort einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen - da dürfte ja einiges
» aufgelaufen sein, und daran ist die Stadt schuld. Der Antrag wird
» vermutlich auch abgelehnt, aber sie müssten Dir die Stundung
» (Ratenzahlung) anbieten.
» Gruß

Vielen Dank schon mal bis hierhin!
melvin